Zwangsversteigerung des Martin-Luther-Hauses beim nächsten Mal „ohne Limit“
Nähert sich die „unendliche Geschichte“ des Martin-Luther-Hauses (MLH) vielleicht doch in absehbarer Zeit ihrem letzten Kapitel? Zwar fand sich auch beim zweiten Zwangsversteigerungstermin, der diese Woche beim Amtsgericht Mannheim stattfand, kein neuer Eigentümer für das ehemalige evangelische Gemeindehaus, das vor zehn Jahren an einen Investor aus Pforzheim verkauft wurde. Aber durch den taktischen Schachzug eines Gläubigers werden beim dritten Versteigerungstermin die Karten neu gemischt. „Zwangsversteigerung ohne Limit“ ist dann das Motto.
Bisher hätte man mindestens die Hälfte des von einem Gutachter auf 2,16 Millionen Euro geschätzten Verkehrswertes bieten müssen, um den Zuschlag für das Gebäude zu erhalten. Doch so viel Geld – also 1,06 Millionen Euro plus circa 200 000 Euro für weitere Forderungen – wollte niemand für diese Immobilie ausgeben, zumal es sich um ein Erbpachtgründstück handelt. Außerdem wurden die Sanierungs- und Umbauarbeiten schon vor Jahren – offenbar aus Geldmangel – eingestellt. Seither gilt das MLH als „Schandfleck“ in direkter Nachbarschaft zur Peterskirche.
Auf Betreiben von mehreren privaten Gläubigern, die dem Investor damals Geld für das Projekt geliehen haben, wurde im November 2022 erstmals ein Zwangsversteigerungstermin vom Amtsgericht Mannheim festgesetzt. Doch niemand gab für das MLH ein Gebot ab, zumal mit „erheblichen Kostenaufwendungen zu rechnen ist, um die Modernisierung abzuschließen“, wie es im Exposé des Gutachters heißt.
30 Minuten „Bietzeit“
Den zweiten Zwangsversteigerungstermin hatte das Amtsgericht am Donnerstag im Kulturhaus Käfertal anberaumt. Mehrere Gläubiger sind da. Mögliche Käufer? Fehlanzeige. Die Atmosphäre ist relativ entspannt. Zunächst gibt die Rechtspflegerin eine Reihe von rechtlichen Hinweisen. Eher zum Schmunzeln ist der Verweis auf das Grundbuch, wonach das Glockengeläut der Peterskirche geduldet werden muss. Aber sie erklärt auch ausführlich, dass das „geringste Gebot“ bei knapp 88 000 Euro liegen muss, um die ausstehenden Erbbauzinsen und Grundsteuern zu begleichen. Hinzu kämen 120 000 Euro für den Erbbauzins der nächsten zehn Jahre.
Um 15.01 Uhr startet offiziell die 30-minütige „Bietzeit“. Doch zunächst passiert im großen Saal des Kulturhauses, der locker Platz für 200 Besucher bietet, nichts.
Um 15.27 Uhr meldet sich ein Gläubiger zu Wort. Er wolle das „geringste Gebot“ abgeben. Die Rechtspflegerin lässt das Gebot zu. Um 15.31 Uhr fragt sie in die Runde: „Bietet jemand mehr? Niemand mehr? Zum Ersten, zum Zweiten und (nach kurzer Pause und einem Blick in die Runde) zum Dritten.“ Doch „verkauft“ ist das MLH damit trotzdem nicht. Der Zuschlag wird „von Amts wegen“ nicht erteilt, erläutert die Rechtspflegerin noch einmal, weil auch diesmal mindestens 50 Prozent des Verkehrswertes hätten geboten werden müssen.
Aber das „geringste Gebot“ war trotzdem nicht umsonst: Denn damit sei die 50-Prozent-Klausel für den nächstern Termin gekippt, den das Amtsgericht in drei bis sechs Monaten ansetzen wird.
Genau das war das Ziel des privaten Gläubigers, dem der Investor insgesamt 130 000 Euro schuldet. Er wolle nicht länger warten, erzählt er. Wirklich kaufen wolle er das MLH natürlich nicht. Seine Hoffnung: Vielleicht weckt die „Versteigerung ohne Limit“ ja das Interesse von seriösen Projektentwicklern. Dabei ist ihm das Risiko bewusst. Denn insgesamt ist das MLH mit 1,75 Millionen Euro Grundschuld belastet, die sich auf mehr als 20 private Gläubiger verteilen. Damit sollten – ähnlich wie bei einem Bankkredit – die Schulden abgesichert werden. Doch jetzt hängt es vom Ergebnis der Zwangsversteigerung ab, wie groß der Anteil ist, den die Gläubiger am Ende erhalten. Theoretisch wäre bei der nächsten Zwangsversteigerung der Zuschlag sogar für das „geringste Gebot“ möglich, womit die Gläubiger allerdings den größten Teil ihres Geldes abschreiben müssten. pro