Förderung für große und kleine Projekte

Hirschberg erhält 500.000 Euro für Ortskernentwicklung - wer jetzt alles profitieren kann

Die Gemeinde startet wichtige Projekte im Ortskern. Auch private Bauherren können Unterstützung beantragen. Welche Maßnahmen geplant sind.

„Leutershausen Ortskern II“ heißt das Förderprogramm. Symbolbild. Foto: Marco Schilling
„Leutershausen Ortskern II“ heißt das Förderprogramm. Symbolbild.

Hirschberg. Die Gemeinde kann in diesem Jahr mit einem sechsstelligen Betrag rechnen: 500.000 Euro aus Landesmitteln sind vorgesehen für das Projekt „Leutershausen Ortskern II“, wie einer Pressemitteilung vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen zu entnehmen ist. Was das bedeutet, erklären die WN hier.

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Wofür sind die Landesmittel gedacht, und wie viel Geld fließt insgesamt?

Es geht in der Hauptsache um mehr Wohnraum, teils durch Neubau, teils durch Sanierungen; außerdem sollen Gewerbebrachen mit neuem Leben gefüllt und Ortskerne aufgewertet werden. „Das Fördervolumen für die berücksichtigten Maßnahmen beträgt insgesamt 270,63 Millionen Euro, davon stammen rund 104 Millionen Euro vom Bund“, teilt das Ministerium mit.

Gab es schon einmal Fördermittel?

Mitgeteilt wird noch, dass es um eine „Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet“ geht. Hirschberg wurde 2019 in das Städtebauförderprogramm aufgenommen. 2021 gab es 700.000 Euro vom Land, im Folgejahr waren es 800.000 Euro.

Wie lange läuft die Förderung?

Hauptamtsleiter Frank Besendorfer teilt auf WN-Nachfrage mit: „Die Gemeinde Hirschberg hat aktuell eine Verlängerung des Förderzeitraumes bis 2028 und eine Erhöhung der Fördermittel beantragt.“

Wofür sind die Fördergelder bestimmt?

Das Geld wird verwendet für den Abriss des Pavillons an der Martin-Stöhr-Grundschule und den Neubau eines Multifunktionsgebäudes an gleicher Stelle – eines der Großprojekte, die nun in der Gemeinde anstehen.

Kommen auch private Bauherren in den Genuss einer Förderung?

Ja. Als Sanierungsträger hat die Gemeinde als Sanierungsträger das Büro STEG Stadtentwicklung als Ansprechpartner beauftragt, der die Bauherren berät. In einer Broschüre hält die Gemeinde fest, wie hoch die jeweiligen Fördersätze sind: Der Abbruch eines Hauptgebäudes (wenn der Bauherr eine Nachfolgebebauung plant) wird mit 100 Prozent bezuschusst, wenn keine weitere Bebauung geplant ist, mit 50 Prozent. Die Kostenerstattung ist mit 30.000 Euro gedeckelt. Wenn modernisiert wird, sind Sätze von 20 bis 35 Prozent für die verschiedenen Maßnahmen möglich, hier die Deckelung im Fall von Hauptgebäuden bei 30.000 Euro, wenn Nebengebäude saniert werden, gibt es maximal 10.000 Euro.

Wo können Interessenten Kontakt aufnehmen?

Zuständig ist das Heilbronner Büro STEG Stadtentwicklung, Telefon: 07131/9640-0 steg-heilbronn@steg.de www.steg.de stk