Mehr Förderung für Kindergartenplätze
Der Weinheimer Kinder- und Jugendbeirat empfiehlt dem Gemeinderat, 90 Prozent der anerkannten Kosten beizusteuern.
Die Stadt Weinheim will die Investitionskosten für Kindertageseinrichtungen stärker fördern als je zuvor. Der Kinder- und Jugendbeirat hat sich in seiner jüngsten Sitzung zu einer entsprechenden Empfehlung an den Gemeinderat entschlossen: Investitionen, die neue, zusätzliche und nach dem Bedarfsplan erforderliche Kita- oder Krippenplätze schaffen, werden mit einem Fördersatz von 90 Prozent der anerkannten Kosten gefördert. Damit will die Stadt Anreize für konfessionelle und freie Kindergartenträger bieten, am Ort genügend Betreuungsplätze zu schaffen.
90 und 70 Prozent
Zusätzlich soll diese 90-Prozent-Regelung auch auf den notwendigen Ersatz oder die Erweiterung von bestehenden Kita-Gebäuden sowie auf umfangreiche Sanierungsmaßnahmen angewendet werden. Allerdings müssen diese Maßnahmen im kommunalen Bedarfsplan für Kinderbetreuungseinrichtungen anerkannt sein. Lediglich bei der Renovierung, der Modernisierung und dem Umbau bereits bestehender Einrichtungen bleibt der Fördersatz bei 70 Prozent.
Hintergrund ist ein nach wie vor steigender Bedarf bei Kindergarten- und Krippenplätzen, den die Stadt alleine nicht decken kann. Dazu führen steigende Kinderzahlen, aber immer mehr auch der Bedarf an längeren Öffnungszeiten – und immer weiter wachsende rechtliche Garantien des Staates, die in den Kommunen umgesetzt werden müssen. Freie und konfessionelle Träger sind dabei ein wichtiger Baustein, um weitere Angebote zu schaffen, betonte Oberbürgermeister Manuel Just in der Sitzung. Im Beirat wurde betont, dass die Stadt mit einer 90-prozentigen Förderung unterm Strich immer noch Geld spart im Vergleich zu eigenen Investitionen.
Entscheidung im Gemeinderat
Der Gemeinderat wird im Juni über die Empfehlung des Beirats entscheiden. Dann geht es auch gleich um zwei konkrete Maßnahmen: Für den Neubau des katholischen Kindergartens St. Marien soll die katholische Kirchengemeinde eine Investitionskostenförderung von 90 Prozent erhalten (wobei der Gemeinderat noch einmal einen Beschluss auf Grundlage der konkreten Kostenschätzung zu treffen hat).
Für die Betreuung eines Wettbewerbs zum Neubau soll der Zuschuss auf 70 Prozent gedeckelt werden.