Weinheim

Neues Modell für Kita-Gebühren in Weinheim?

Am Mittwoch wird im Gemeinderat entschieden, ob Weinheim die Kita-Beiträge künftig nach dem Einkommen der Eltern staffelt. Wir erklären, worum es im Detail geht.

Der Gemeinderat beschäftigt sich am Mittwoch unter anderem mit einem neuen Gebührenmodell für Kitas und Krippen (Symbolbild). Foto: Sascha Lotz
Der Gemeinderat beschäftigt sich am Mittwoch unter anderem mit einem neuen Gebührenmodell für Kitas und Krippen (Symbolbild).

Ende Juni wurde über die Einführung einer einkommensabhängigen Gebührenstaffelung für Kitas und Krippen bereits ausführlich im Kinder- und Jugendbeirat diskutiert; mehrheitlich wurde dieser Schritt empfohlen. Ob es am Mittwoch auch für eine Mehrheit im Gemeinderat reicht, der darüber final zu beschließen hat, ist allerdings offen.

Newsletter

Holen Sie sich den WNOZ-Newsletter und verpassen Sie keine Nachrichten aus Ihrer Region und aller Welt.

Mit Ihrer Registrierung nehmen Sie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.

Grüne, SPD und Linke haben sich für das neue Gebührenmodell ausgesprochen, weil es ihrer Meinung nach für mehr soziale Gerechtigkeit sorgt. Freie Wähler, CDU und FDP sehen das bisher anders; das Steuerrecht sei der einzig richtige Weg, um einkommensschwache Familien zu entlasten.

Die Verwaltung hat auf Wunsch des Gemeinderates zumindest eine Beschlussvorlage erarbeitet, aus der die Details einer Staffelung nach dem Einkommen hervorgehen. Fünf Stufen sieht dieser Entwurf vor, wobei sich bei der mittleren Stufe III für die Eltern im Vergleich zum derzeitigen Modell fast nichts ändern würde. Lediglich ein Aufschlag von drei Euro pro Monat zur Deckung des zusätzlichen Verwaltungsaufwands würde berechnet. Wer weniger verdient, würde bei den Kita-Gebühren entlastet. Wer mehr verdient, müsste ab dem Kindergartenjahr 2024/25 auch mehr bezahlen als bisher. Je Stufe würde ein Abschlag beziehungsweise Zuschlag von 20 Prozent berechnet.

Ein Beispiel

Ein Beispiel: In Stufe III würde ein Ganztagsplatz für ein Ü3-Kind in der Kita 285 Euro pro Monat kosten. In Stufe II 228 Euro, in Stufe I noch 171 Euro. In Stufe IV wären es dagegen 342 Euro und in Stufe V dann 399 Euro.

Geschwisterermäßigung

An der Geschwisterermäßigung, bei der alle Kinder unter 18 Jahren in der Familie berücksichtigt werden, würde die Stadt auch beim neuen Modell festhalten: Die Gebühr würde mit jedem weiteren Kind also sinken – beim zweiten Kind auf 75 Prozent, beim dritten Kind auf 50 Prozent und beim vierten Kind auf 37,5 Prozent. Nach Angaben der Stadtverwaltung verteilen sich die Kinder in Weinheim zu 48,5 Prozent auf Ein-Kind-Familien, zu 40,6 Prozent auf Zwei-Kind-Familien und 10,9 Prozent auf Familien mit drei und mehr Kindern. Die Zuordnung in die jeweilige Einkommensstufe soll durch eine Selbstauskunft der Eltern erfolgen, wobei die Angaben stichprobenartig überprüft werden. Jährlich würde die Verwaltung rund 30 Prozent aller Fälle prüfen, sodass die Angaben jeder Familie im Laufe einer dreijährigen Verweildauer im Kindergarten zumal einmal geprüft werden.

Ziel sollte es nach Auffassung der Verwaltung sein, dass sich auch alle freien Träger von Kindergärten dem neuen Modell anschließen. Doch aus deren Reihen gibt es noch einige Vorbehalte. Sollten sich für die Träger aufgrund des neuen Modells Gebührendefizite ergeben, könnten diese im Rahmen der Betriebskostenabrechnung von der Stadt ausgeglichen werden, beschreibt die Verwaltung einen möglichen Weg.

Kinderkrippen

Was die Kinderkrippen angeht, werde man – unabhängig vom Gebührenmodell – ohnehin nicht an einer Erhöhung des Betriebskostenzuschusses vorbeikommen, ist man im Fachamt überzeugt. Der städtische Anteil liegt derzeit bei 68 Prozent und sollte auf 80 Prozent erhöht werden, auch wenn dies Mehrausgaben für die Stadt in Höhe von 450 000 Euro bedeuten würde. Voraussetzung wäre allerdings, dass sich die Träger dem neuen Gebührenmodell anschließen.