Weinheimer Geringverdiener könnten bald Kita-Gebühren sparen
Im Beirat wurde heiß über eine gestaffelte Kindergartengebühr diskutiert. Je nach Einkommen müssten Eltern mehr oder weniger bezahlen.
Gebühren für Kindergarten und Krippe müssen sich am Einkommen orientieren. Eine Staffelung nach Gehalt schafft mehr soziale Gerechtigkeit. Das meinen zumindest die einen. Die anderen sehen das ganz anders: Erst durch ein solches Modell entsteht Diskriminierung. Überhaupt ist das einzig adäquate Mittel, um soziale Ungleichheiten abzufedern, die Steuer.
Schneise zwischen Fraktionen
Die Beschlussvorlage für einkommensabhängige Gebühren für Kindergärten und in der Schulbetreuung sorgte für eine kontroverse Diskussion. Eine Schneise tat sich im Kinder- und Jugendbeirat zwischen den Fraktionen auf. Getreu ihrenParteilinien sprachen sich CDU, Freie Wähler und FDP gegen das Vorhaben aus. Linke, SPD und Grüne plädierten für eine Kostenstaffelung nach Gehältern (siehe Infobox).
- Die einkommensabhängige Staffelung würde sich an fünf Stufen orientieren.
- Stufe I geht bis zu einem Familieneinkommen von 30 000 Euro im Jahr. Stufe II umfasst einen Bereich von bis zu 43 000 Euro. Mit einem Einkommen von bis zu 56 000 Euro befinden sich Familien in Stufe III.
- Die beiden höchsten Stufen sind IV mit bis zu 69 000 Euro und Stufe V mit über 69 000 Euro im Jahr.
- Grundsätzlich wären auch andere Staffelungen beziehungsweise Stufen denkbar. Das müsste laut Verwaltung die Praxis zeigen.
- Die Gesamteinnahmen bei den Gebühren sollen sich nicht verändern. So müssten Eltern mit mittlerem Einkommen weiterhin denselben Betrag bezahlen. Profitieren würden finanziell Schwächere, deren Beiträge von finanziell Stärkeren abgefedert werden.
- Eine Familie mit einem Kind in Stufe III würde ab 2023/2024 insgesamt 285 Euro pro Monat für die Ganztagesbetreuung ihres Dreijährigen bezahlen (unter drei Jahren: 640 Euro).
- Am wenigsten würde es Eltern der Stufe I mit 171 Euro (unter drei: 384 Euro) kosten. Am meisten Eltern der Stufe V mit 399 Euro (unter drei: 896 Euro).
- Die Angaben beim Einkommen machen die Eltern selbst. Es soll quasi stichprobenartig bei einem Drittel pro Jahr nachkontrolliert werden.
- Eine halbe Stelle wird gebraucht, die durch eine generelle Beitragserhöhung von drei Euro gedeckelt werden würde.
- Die Gebühren sinken mit jedem Geschwisterkind. Alleinerziehende sollen ein solches automatisch angerechnet bekommen.
- Über das Modell soll bis Herbst im Gemeinderat abgestimmt werden.
Christina Eitenmüller (Freie Wähler) argumentierte leidenschaftlich gegen den Beschluss. Gerade aufgrund der steigenden Personalkosten sei es schwer vermittelbar, hier weitere Belastung zu schaffen. „Dieses Geld sollte man sparen und direkt in die Betreuung investieren.“ Außerdem könnte das Modell für Diskriminierung sorgen: Es bestehe die Gefahr, dass Einrichtungen keine Kinder aus einkommensschwachen Familien aufnehmen wollen. Für die Träger entstünden Unsicherheiten in der Planung: Sie könnten nicht mit festen Elternbeiträgen rechnen.
„Gar nicht so kompliziert“
„Die Vorlage zeigt: Eine Staffelung ist gar nicht so kompliziert“, meinte hingegen GAL-Stadträtin Elisabeth Kramer. „Uns ist es wichtig, einen kleinen Beitrag zur Gerechtigkeit zu machen.“ Gerade beim Ausgleich der unteren Einkommensstufen müsse man jedoch darauf achten, dem Rhein-Neckar-Kreis kein Geld zu schenken. Laut Mareike Merseburger (Linke) müsse die Stadt für sozialverträgliche Lösungen vor Ort sorgen, wenn es das Land nicht tut. „Der Zugang zu frühkindlicher Bildung ist das Recht eines jeden Kindes und entscheidend für seinen späteren Weg.“ Immer wieder sei in der Schule zu beobachten, dass Abc-Schützen aus einkommensschwachen Familien nur ein oder zwei Jahre den Kindergarten besuchten. Es sei sogar immer öfter der Fall, dass sie gar nicht in einem solchen waren.
„Die Vorlage ist das Gegenteil von Entbürokratisierung“, sagte CDU-Stadtrat Dr. Thomas Ott. Außerdem sehe er einige Ungereimtheiten. Das Modell berücksichtige keine besonderen Lebensumstände. Außerdem fallen Kinder über 18 Jahre als kostenmildernder Faktor aus der Rechnung. Dabei stellten diese, etwa durch die Finanzierung ihres Studiums, oft ebenfalls eine Kostenbelastung für Eltern dar. In puncto Gerechtigkeit meinte Ott: „Wir beraten über Gebühren, Zahlungen für die Inanspruchnahme von öffentlichen Einrichtungen. Alle bekommen dieselbe Leistung, da sollten alle denselben Beitrag bezahlen.“ Ein Gerechtigkeitsausgleich gehe nicht über Gebühren, sondern über das Steuersystem.
Falsches Instrument
Wie Stadtrat Ott betonte auch Dr. Wolfgang Wetzel von der FDP, dass Ausgleiche über Steuersystem und Sozialleistungen geschaffen werden. Er warf die Frage auf, ob man dies nun ohne Not und Grund infrage stellen muss. „Wo fangen wir bei der Staffelung an und wo hören wir auf?“, so Wetzel weiter. „Warum machen wir nicht zum Beispiel die Gebühr für Eheschließungen einkommensabhängig oder die Kosten für Grundnahrungsmittel?“ Die Einführung würde eine „überbordende“ Bürokratie schaffen, die von Eltern bezahlt werden müsste. Jeder, der die Vorteile in Anspruch nimmt, müsse sich als bedürftig „outen“.
Für und Wider
Stella Kirgiane-Efremidou (SPD) meinte, dass die Staffelung gerade in diesen Zeiten eine wichtige Entlastung für Familien mit geringem Einkommen ist. Außerdem gab sie zu bedenken, dass junge Eltern sich dann für Kinder entscheiden, wenn sie wissen, ob sie sich diese leisten können. Oberbürgermeister Manuel Just fasste es bereits zu Beginn zusammen: „Es gibt viele Gründe, die für – aber auch eine ganze Reihe, die gegen das Modell sprechen.“