Kita-Gebühren in Weinheim: Entlastung für einkommensschwache Familien abgelehnt
Die Stadt Weinheim bleibt bei ihrem traditionellen Modell der Kita-Gebühren, nachdem ein Vorschlag zur einkommensabhängigen Staffelung der Gebühren in der jüngsten Gemeinderatssitzung keine Mehrheit gefunden hatte.
Auch die Stimme von Oberbürgermeister Manuel Just änderte nichts an den aus früheren Gemeinderatssitzungen bekannten Mehrheitsverhältnissen. Bei der Frage, ob die Kita-Gebühren künftig nach dem Einkommen der Eltern gestaffelt werden sollen, gibt es zwei Lager: Grüne und SPD sind dafür. Freie Wähler, CDU und FDP dagegen. Da Dr. Carsten Labudda (Linke) am Mittwoch fehlte und sich die anderen Einzelstadträte gegen das neue Modell aussprachen, wurde der Beschlussantrag der Verwaltung mit 19:15 Stimmen abgelehnt. Es bleibt also alles beim Alten.
Meinungen gehen stark auseinander
Das Thema taucht seit Jahren immer wieder im Gemeinderat auf. Stets hatte das „bürgerliche Lager“ die Einführung verhindert. Vor einem Jahr beauftragte dann überraschend eine knappe Mehrheit der Stadträte die Verwaltung, eine Vorlage zu erarbeiten, um eine konkrete Entscheidungsgrundlage zu haben. Als das Konzept im Sommer vom Kinder- und Jugendbeirat mehrheitlich empfohlen wurde und auch der Gesamtelternbeirat grünes Licht gab, keimte Hoffnung bei den Befürwortern, die am Mittwoch noch einmal leidenschaftlich für die einkommensgestaffelten Kita-Gebühren warben, weil sie sich davon mehr soziale Gerechtigkeit versprechen.
Elisabeth Kramer (Grüne) und Stella Kirgiane-Efremidou waren sich einig, dass Geringverdiener und Alleinerziehende vom neuen Modell profitieren würden. Dies wäre ein wichtiger Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Aber auch die Kinder würden profitieren, wenn sich ihre Eltern den Kindergartenbesuch leisten können.
Falschen Ansatz kritisiert
Die Bedenken der Freien Wähler konnten diese Argumente nicht ausräumen. Wie Christina Eigenmüller sagte, werde mit der Staffelung nach dem Einkommen nur zusätzliche Bürokratie für die Prüfung der Selbstauskünfte der Eltern aufgebaut. Grundsätzlich wären nicht Gebühren, sondern das Steuerrecht dazu da, für einen sozialen Ausgleich zu sorgen. „Es kommt doch auch niemand auf die Idee, einkommensabhängige Müllgebühren einzuführen“, sagte Eitenmüller.
Ganz ähnlich argumentierten Heiko Fändrich (CDU), Dr. Wolfgang Wetzel (FDP) und die Einzelstadträte Dr. Thomas Ott, Susanne Tröscher und Matthias Hördt. Fändrich kritisierte zudem, dass die Verwaltung in der Vorlage die Bedenken der freien und kirchlichen Träger kleingeredet habe. Und er wundere sich über den Oberbürgermeister, der hier den Aufbau zusätzlicher Bürokratie mittrage, vor dem er sonst stets warnen würde.
Dieses Modell in fünf Stufen war vorgesehen:
Die Einkommensstufen: Stufe I bis 30 000 Euro; Stufe II von 30 001 bis 43 000 Euro; Stufe III von 43 001 bis 56 000 Euro; Stufe IV von 56 001 bis 69 000 Euro; Stufe V über 69 000 Euro.
Gebührenbeispiel für einen Ganztagsplatz für ein Ü3-Kind in der Kita: Stufe I: 171 Euro pro Monat; Stufe II: 228 Euro; Stufe III: 285 Euro; Stufe IV: 342 Euro; Stufe V: 399 Euro.
Geschwisterermäßigung: Diese Gebühr sinkt beim zweiten Kind auf 75 Prozent, beim dritten Kind auf 50 Prozent und beim vierten Kind auf 37,5 Prozent.
Die Zuordnung in eine der fünf Stufen des neuen Gebührensystems soll durch eine Selbstauskunft der Eltern erfolgen.
Maßgeblich sind dabei die „positiven, auf ein Jahr hochgerechneten Einkünfte der Haushaltsgemeinschaft“, wie es in der Sitzungsvorlage der Verwaltung heißt.
Zu den „positiven Einnahmen“ werden demnach „Einkünfte aus Erwerbstätigkeit inklusive Einmal- und Sonderzahlungen“ (zum Beispiel Gesamt-Brutto laut Lohnsteuerbescheinigung) beziehungsweise „Einkünfte (Gewinn) aus selbstständiger Arbeit“ gezählt. Dazu gehören ferner Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung.
Weiter heißt es in der Vorlage: „Bei Einkünften aus nicht selbstständiger Tätigkeit würde eine Werbungskostenpauschale von 1000 Euro abgezogen. Bei Vorliegen von Steuer-, Rentenversicherungs- und Krankenversicherungspflicht würde eine Pauschale von 10 bis 30 Prozent abgezogen.“
OB Just verzichtete darauf, sich in die Debatte einzuschalten und die Verwaltungsvorlage zu verteidigen. Den Grund dafür hatte er Beginn indirekt genannt. Er sei auch jetzt noch kein „Fan“ der einkommensabhängigen Kita-Gebühren. Aber das vorgelegte Konzept erfülle die Rahmenbedingungen, die ihm besonders wichtig waren – das Gesamtaufkommen der Elternbeiträge wäre gleichgeblieben, zusätzliche Verwaltungskosten wären über die Elternbeiträge finanziert worden, und alle freien und kirchlichen Träger hätten sich an dem System beteiligt. Deshalb hätte er den Systemwechsel mittragen.
Landesregierung nicht bereit
Trotz aller Meinungsunterschiede waren sich alle übrigens einig, dass es am besten wäre, wenn der Kita-Besuch – wie in etlichen anderen Bundesländern – auch in Baden-Württemberg kostenlos wäre. Doch dazu sei die Landesregierung leider nicht bereit. Einigkeit herrschte ferner bei dem Beschluss, den städtischen Betriebskostenzuschuss für die Kinderkrippen von 68 auf 80 Prozent zu erhöhen.
Über die Höhe der Kita-Gebühren (nach dem alten System), die Eltern ab Herbst 2024 bezahlen müssen, soll im kommenden Frühjahr entschieden werden.