Schlägerei auf der Sulzbacher Kerwe
Im Weinheimer Ortsteil Sulzbach wird seit Freitag die Krabbe-Kerwe gefeiert. Am Samstagabend gerieten dort zwei Gruppen in Streit. Die Polizei sucht jetzt Zeugen.
In der Nacht von Samstag auf Sonntag gegen 2.40 Uhr wurde die Polizei über eine körperliche Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen auf der Kerwe im Weinheimer Ortsteil Sulzbach informiert. Wie aus dem Polizeibericht hervorgeht, brachten die Beamten des Polizeireviers Weinheim vor Ort in Erfahrung, dass es im Laufe des Abends offenbar wiederholt zu Streitigkeiten zwischen zwei Personengruppen gekommen war.
Zwei junge Männer verletzt
Nachdem es einem Security-Angestellten gelungen war, den Streit vorübergehend zu schlichten, sei der verbale Disput erneut im Bereich der Carl-Orff-Grundschule entflammt und derart eskaliert, dass es zu einem Körperverletzungsdelikt zum Nachteil von zwei 22-jährigen Männern gekommen sei. Beim Eintreffen der Polizei seien die drei mutmaßlichen Täter allerdings nicht mehr auf dem Kerwegelände angetroffen worden. Die genauen Hintergründe der Auseinandersetzung sind derzeit noch unklar und Gegenstand der Ermittlungen“, heißt es weiter im Polizeibericht. Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Tathergang oder zu den Tätern geben können, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Weinheim unter Telefon 06201/10030 zu melden.
Betrunken auf dem Rad unterwegs
Ebenfalls im Zusammenhang mit der Kerwe könnte eine weitere Polizeimeldung stehen. In der Nacht von Freitag auf Samstag bemerkte eine Streifenwagenbesatzung gegen 1.35 Uhr einen Radfahrer, der am Ortsausgang von Sulzbach auf der B 3 in Richtung Weinheim unterwegs war. Der Mann fuhr in Schlangenlinien entgegen der Fahrtrichtung. Glücklicherweise wurde dabei niemand gefährdet. Aufgrund der Fahrweise wurde der 45-Jährige einer Verkehrskontrolle unterzogen. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,8 Promille. Dem Radfahrer wurde anschließend eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. „Neben einer Strafanzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr muss er mit führerscheinrechtlichen Konsequenzen rechnen“, heißt es abschließend im Polizeibericht.