Stadtverwaltung Weinheim hält Bürgerbegehren für rechtswidrig
Am 29. März entscheidet der Weinheimer Gemeinderat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zum geplanten Gewerbegebiet Hintere Mult. Die Stadtverwaltung hat dazu zwei Rechtsgutachten vorgelegt, die zu einer eindeutigen Einschätzung kommen: Demnach wäre das Bürgerbegehren rechtswidrig. Das sieht der Verein "Mehr Demokratie" allerdings anders. Spannend ist aber auch die Frage, welchen Entscheidungsspielraum der Gemeinderat nun überhaupt noch hat.
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