Tiefe Einblicke in diffuse Welt der Reichsbürger
Am sechsten Tag der Hauptverhandlung um den mutmaßlichen Reichsbürger aus Gorxheimertal wird die Aussage eines Angeklagten aus Koblenz verlesen.
Beim ersten Hinschauen erbrachte der sechste Tag der Hauptverhandlung im Staatsschutzprozess vor dem 8. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt nicht viel Neues. Bei näherer Betrachtung gewährte das Verlesen der Einlassung eines der Rädelsführer (57), die er bei der Parallelverhandlung vor dem Staatsschutzsenat des OLG Koblenz am 6. September abgegeben hat, einen tiefen Einblick in das diffuse Weltbild der Reichsbürger.
Angeklagter 62-jähriger eher Randfigur
Der 62-jährige Angeklagte aus Gorxheimertal, der seit dem 10. Oktober des vergangenen Jahres in Untersuchungshaft sitzt und sich wegen der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer inländischen terroristischen Vereinigung sowie der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens verantworten muss, verfolgte das Verlesen der Aussage des Mannes zumindest äußerlich mit großer Gelassenheit. Sollte sich der Senat im Hinblick auf das Ausmaß der Tatbeteiligung des Gorxheimertalers Erhellendes erhofft haben, wird er allerdings enttäuscht: In der Einlassung wird der 62-Jährige allenfalls am Rand erwähnt.
„Größter Fehler meines Lebens“
Der 57 Jahre alte Angeklagte hatte vor dem OLG Koblenz die „volle Verantwortung“ für seine Taten übernommen und vom „größten Fehler meines Lebens“ gesprochen. Die Ziele, die er während der Pandemie verfolgt habe, nannte er „wahnsinnig“. Im Grunde habe er „mit Politik nie etwas am Hut gehabt“, was sich aber mit Ausbruch der Corona-Pandemie geändert habe. Die Berichterstattung in den herkömmlichen Medien sei ihm zu einseitig, zu unkritisch und zu regierungsfreundlich gewesen.
Radikalisierung in Gruppenchats
Nach einem Schlaganfall ohnehin im Glauben an das deutsche Gesundheitswesen erschüttert („Die Ärzte wollten mich verscheißern“), sei er auf der Suche nach alternativen Medien schließlich auf die Plattform „Telegram“ gestoßen, wo er in Chaträumen schnell auf Gleichgesinnte gestoßen sei.
Vieles habe sich darin um das Thema Corona gedreht. Wie viele andere habe auch er damit begonnen, gegen die Maßnahmen der Regierung im Zusammenhang mit der Pandemie zu demonstrieren. Keineswegs habe es sich dabei um staatsgefährdende Aktionen gehandelt. Im Gegenteil habe er beobachtet, wie die Polizei eine friedlich demonstrierende Frau aus der Menge herausgezogen und abgeführt habe. Er sei generell kein Impfgegner, habe aber eine Impfung gegen Corona abgelehnt.
Eskalation der Stimmung in Chatgruppen
In den Chatgruppen hätten sich die Mitglieder gegenseitig geholfen und sich untereinander über verschiedene Themen ausgetauscht. Im Mittelpunkt habe dabei aber doch Corona gestanden. Die Angst vor einer Zwangsimpfung und vor einer Einschränkung des öffentlichen Lebens habe die Diskussionen und Gespräche beherrscht. Bei den Demonstrationen habe er immer häufiger massive polizeiliche Übergriffe festgestellt. Aus der Bevölkerung seien offene Anfeindungen gegenüber Menschen, die das Tragen einer FFP2-Maske abgelehnt hätten, immer deutlicher zutage getreten.
Mit der Zeit habe sich die Stimmung in den Chatgruppen aber grundlegend gewandelt. Plötzlich sei die Rede von Bürgerkrieg gewesen und er immer intensiver diskutiert worden. Bei mehreren Treffen sei darüber gesprochen worden, durch gezielte Sprengstoffanschläge auf neuralgische Punkte der Bundesrepublik Deutschland einen mehrwöchigen bundesweiten Stromausfall herbeizuführen. Er habe statt der Anschläge auf Kraftwerke für die Zerstörung von Stromtrassen plädiert, gab der 57-Jährige zu Protokoll.
Von Entführungsplänen überrumpelt
Von den Plänen, Bundesgesundheitsminister Lauterbach zu entführen, sei er völlig überrumpelt worden. Das Vorhaben, die Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 wieder in Kraft zu setzen, habe er für bedenklich gehalten. Eine 75-jährige Lehrerin, die ebenfalls in Koblenz vor Gericht steht, habe ihn mit der Aussage, „das Völkerrecht steht auf unserer Seite“, beschwichtigt. Für den Umgang mit Waffen hätten der Gruppe zwei mutmaßliche Mitglieder mit militärischer Erfahrung aus der Nationalen Volksarmee (NVA) der ehemaligen DDR zur Verfügung gestanden. Am 2. Januar 2023 habe man schließlich vereinbart, „an einem bestimmten Ort, an einem bestimmten Tag, zu einer bestimmten Zeit“ die Planungen in die Tat umzusetzen.
Fortsetzung der Verhandlung
Die Verhandlung wird am Freitag, 25. Oktober, 9.30 Uhr fortgesetzt.