Justiz

Urteil im „Schabernack“-Prozess

Der 20-jährige Steven W. bekommt am Mittwoch sein Urteil verkündet. Unter seinen Anwälten kommt es zur Meinungsverschiedenheit.

Foto: Philipp Reimer

Weinheim/Mannheim. Erwartungsvoll schaut Steven W. zur Tür, aus der gleich der Richter kommen wird. Die Zeugen: vernommen. Die Beweisaufnahme: geschlossen. Die Plädoyers: gehalten. Nun stehen nur noch wenige Augenblicke zwischen dem Angeklagten und dem Moment, der über die nächsten Jahre seines Lebens entscheiden wird. Die Tür öffnet sich – Auftritt des Richters.

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Dr. Joachim Bock verurteilt den 20-Jährigen, der im Dezember im Drogenrausch einen Türsteher der Weinheimer Diskothek „Schabernack“ mit einem Messer im Halsbereich verletzt hat, wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Freiheitsstrafe mit Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. „Nehmen Sie es als Chance wahr“, sagt Bock. Nur eine erfolgreiche Therapie könne den jungen Mann wieder auf den richtigen Weg bringen, der ursprünglich wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes vor dem Jugendgericht des Landgerichtes stand.

Was geschehen war

Rückblick: Am Freitagabend des 16. Dezember war Steven W. mit Arbeitskollegen zum Trinken verabredet. Der 20-Jährige aus dem Rhein-Pfalz-Kreis nimmt mehrere Tabletten Diazepam (ehemals Valium), raucht Cannabis und trinkt Alkohol. Laut dem forensisch-toxikologischen Gutachten, das später von seinem Blutbild erstellt werden wird, eine gefährliche Mischung. Die Tabletten und der Alkohol beeinflussen sich wechselseitig in unvorhersehbarer Weise. Das Trio landet in der Weinheimer Diskothek „Schabernack“. Seine Freunde haben Spaß. Steven W. wechselt zwischen Apathie und Aggression. Irgendwann verlieren sie sich aus den Augen. Auf der Tanzfläche rempelt er Gäste an und droht einem 29-jährigen Besucher: „Ich gebe dir drei Minuten.“ Den ominösen Satz wird er später auch zu seinem Opfer, dem Türsteher, sagen. Steven W. beginnt, auf der Tanzfläche einen Joint zu rauchen. Ein Gast wendet sich an den 48-jährigen Securitymann. Zunächst verläuft alles ruhig. Der Türsteher bewegt W. mit Worten, ihm vor den Eingang der Disco in den Außenbereich zu folgen.

Foto: Philipp Reimer

Der 20-Jährige kommt mit. Im Freien angekommen, will der junge Mann jedoch nicht mehr weiter. „Ich gebe dir drei Minuten“, sagt er nun auch zu seinem Opfer. Der 48-Jährige ist verwirrt: „Was soll das bedeuten?“ Er bekommt keine Antwort: Steven W. greift den Türsteher an. Dieser denkt, er bekommt einen Kinnhaken. Was er nicht weiß: Der 20-Jährige hat ein Messer in der Hand. Als das Opfer sich an den Hals fasst, bemerkt es, dass es kein Fausthieb war: „Der hat mich mit dem Messer erwischt“, schreit der Türsteher um die Hilfe seiner Kollegen. Sie überwältigen den jungen Mann, halten ihn fest, bis die Polizei kommt. Ein anderer Kollege fährt den stark blutenden Securitymann ins Krankenhaus. Der Türsteher hat Todesangst. Bis heute holt sie ihn im Alltag ein, eine Therapie soll ihm helfen, zu vergessen. „Ich sehe immer wieder dieses Bild vor mir“, sagt er später im Gericht aus. Steven W. hingegen kann sich nicht mehr an die Tat erinnern. Das forensisch-psychiatrische Gutachten kommt zu dem Schluss, dass das aufgrund des Konsums des jungen Mannes, der Drogen nimmt, seit er 13 Jahre alt ist, plausibel erscheint.

Haftstrafe als Druckmittel

Zurück in den Gerichtssaal: Richter Bock wolle sich in seiner Begründung kurz halten. „Sie sind ein Paradebeispiel für den Paragrafen 64 des Strafgesetzbuches.“ Dieser besagt unter anderem, dass Straftäter, die während der Tat unter Alkohol- oder Drogeneinfluss standen, in einer forensischen Klinik untergebracht werden können. Sofern konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg besteht. „Sie haben nicht die besondere Schwere der Schuld. Aber bei einer bloßen Unterbringung will ich es nicht belassen“, führt Bock weiter aus. Die Haftstrafe soll ein Druckmittel im Hintergrund sein: „Wenn Sie die Therapie abbrechen, dann wandern Sie in die JVA.“

Anklage heruntergestuft

Die Anklage wurde heruntergestuft: Ursprünglich lautete der Tatvorwurf versuchter Mord. Oberstaatsanwalt Frank Höhn sprach bei der Anklageverlesung beim Prozessauftakt noch von zwei Stichen gegen den Hals des 48-jährigen Türstehers.

Foto: Thomas Rittelmann

Das stellte sich als falsch heraus. In seinem Plädoyer forderte er drei Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe und eine Unterbringung in einer Entzugsanstalt. Die Nebenklage schloss sich der Forderung an. Kurz zuvor hatte Steffen Lindberg mit den Anwälten Steven W.s einen Vergleich über rund 18 000 Euro geschlossen. Selbst W.s Verteidiger Steffen Kling konnte mit dem Strafmaß leben.

Brigitte Bertsch, ebenfalls Verteidigerin des Angeklagten, nicht. Die Einsichtsfähigkeit ihres Mandanten sei während der Tat erheblich vermindert gewesen. Es sei nicht auszuschließen, dass er kein Unrechtsbewusstsein gehabt habe. Zeugenaussagen zufolge habe W. sogar gedacht, er sei derjenige gewesen, der angegriffen worden sei. Richter Bock folgte dieser Argumentation nicht.

"Ich nehme das Urteil an" - Angeklagter Steven W.

Nach seinem Urteilsspruch herrscht erneut Uneinigkeit unter den Anwälten. Kling will auf Rechtsmittel verzichten, Bertsch nicht. Der vorsitzende Richter betont, dass er W. so schnell wie möglich in eine Therapie bringen möchte. Plätze seien knapp, jeder Tag zähle. Mit der Suche könne aber erst begonnen werden, wenn das Verfahren abgeschlossen ist. Steven W. willigt schließlich ein: „Ich nehme das Urteil an.“