Gorxheimertal

Verschwörer aus Gorxheimertal doch „in zweiter Reihe“?

Geplanter Umsturz in drei Phasen: Entführung von Dr. Karl Lauterbach, konstituierende Sitzung und „Blackout“.

In einem Nebengebäude der Frankfurter Justizbehörden wurde gestern der Prozess gegen den 62-Jährigen aus Gorxheimertal fortgesetzt, dem unter anderem Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen wird. Foto: Stephanie Kuntermann
In einem Nebengebäude der Frankfurter Justizbehörden wurde gestern der Prozess gegen den 62-Jährigen aus Gorxheimertal fortgesetzt, dem unter anderem Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen wird.

Welche Position hatte der Angeklagte in der Gruppe? Wie waren die Planungen für den Umsturz? In welchem Zeitraum sollte sich das Geschehen vollziehen? Um diese Fragen geht es am gestrigen, mittlerweile siebten Verhandlungstag vor dem 8. Strafsenat am Oberlandesgericht Frankfurt. Richter Jürgen Bonk sitzt der Mann aus Gorxheimertal gegenüber, der das Geschehen an diesem recht kurzen Prozesstag wortlos verfolgt. Dem 62-Jährigen wird die Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen, außerdem die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens.

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Einziger Zeuge an diesem Morgen ist ein Polizeihauptkommissar der Abteilung Staatsschutz, der an den Vernehmungen eines mutmaßlichen Mitverschwörers beteiligt war. Sie fanden im Juli 2022 statt, und weil das schon eine Weile her ist, seufzt der Beamte gelegentlich: „Das weiß ich im Wortlaut nicht mehr so genau.“ Das Verhör, das die Generalbundesanwaltschaft führte, war umfangreich; es dauerte zwei Tage, und die „Verschriftlichung“ ergab 400 Seiten Aktenmaterial.

Merkel oder Lauterbach?

Später wird noch das Protokoll einer weiteren Vernehmung verlesen, das – ebenso wie die Aussage – dem bereits bekannten Ablauf noch einige Nuancen hinzufügt. Etwa die, dass es im Vorfeld eine Abstimmung per Chat gab: Sollte für „Phase eins“ die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel entführt werden? Oder wollte man lieber Karl Lauterbach kidnappen? Die Wahl fiel auf den Bundesgesundheitsminister, und es bestand Einigkeit, dass man die Geiselnahme „medienwirksam“ umsetzen wollte: Der Minister sollte dann entweder beim Joggen oder während einer Fernsehsendung als Geisel genommen werden.

Mit viel Nachhaken und Rückfragen geht es jetzt um die Bewaffnung der Entführer: Sollten die Langwaffen nur „Drohkulisse“ sein? Oder wurde billigend in Kauf genommen, dass bei einer solchen Gewalttat Menschen sterben oder verletzt werden könnten? „Es gab mehrere Bestellungen von Waffen“, erinnert sich der Hauptkommissar an die Aussage, „aber es wurde keine Munition bestellt. Sie sollten nur zur Abschreckung dienen.“

Für diese Tat war der „militärische Arm“ der Gruppierung verantwortlich und mit ihm die beiden Männer, um deren Vernehmungen es jetzt geht.

In einer zweiten „Tatplanphase“ war eine konstituierende Sitzung vorgesehen, die per Streaming übertragen werden sollte; Schauspieler sollten bei der „False-Flagg-Aktion“ die Rollen von Bundeskanzler Olaf Scholz und anderen Kabinettsmitgliedern spielen, die „abdankten“, bevor die Verfassung von 1871 proklamiert wurde. „Mit Modifizierungen“, erklärt der Polizist und nennt als Beispiel die Einführung des Frauenwahlrechts. In dieser Sitzung sollte auch der Mann aus Gorxheimertal eingesetzt werden, und der Beamte berichtet, dass sein Name fiel als einer derer, die „in zweiter Reihe“ standen. Weiter geht es mit der dritten Phase, dem „Blackout“. Ab April 2022 wurden Freiwillige gesucht, die bundesweit die Kommunikation lahmlegen würden, diskutiert wurden die Art und Weise der Ausführung – und auch hier fiel der Name des 62-Jährigen, ebenso wie bei der Finanzierung des Plans.

Warum sollten „die Lichter ausgehen“? „Um den Staat abzulenken und die Bevölkerung von den Medien abzukoppeln“, gibt der Zeuge das Gesagte wieder und ergänzt, dass der Angeklagte „über diesen Plan Bescheid gewusst und seine Bereitschaft zur Teilnahme erklärt hat.“

Wie muss man sich diese Verschwörung vorstellen? Auch darum geht es in den Aussagen. Die „Anbahnung“ fand zu einem großen Teil über Telegram-Kanäle statt, bei deren Auflistung auch der Name Heinrich XIII. Prinz Reuß fällt. Sie hießen „Fünf nach zwölf“, „Tag X“, „Deutsches Reich 1871“ oder „Aktive Patrioten“, eine Gruppe, der auch der Angeklagte angehörte. Ein anderes Forum war der „Veteranenpool“, in dem sich unter anderem ehemalige Angehörige der NVA fanden, die sich etwa als „Schutz“ bei Demonstrationen zur Verfügung stellten.

Über die Gruppen wurden Treffen vereinbart, die zum Teil konspirativ abliefen. Darüber ist in der Aussage des anderen Angeklagten mehr zu erfahren: Über einen Vermittler mit dem Decknamen „Landser“ wurde der Kontakt zu einer „Gruppe Allgäu“ hergestellt.

„Rentner-Selbsthilfegruppe“

In einem fensterlosen Kastenwagen ging es zu einem abgelegenen Schuppen, doch hielt die Begegnung nicht, was sie versprach: „Hier saß nur eine Rentner-Selbsthilfegruppe.“

In dieser Aussage spielte ein V-Mann bei der Beschaffung der Waffen eine tragende Rolle, auch wenn der Vernommene die bisherigen Bemühungen als „Hirngespinste“ bezeichnete, habe es doch keinen konkreten Termin und nicht genug Leute gegeben: „Es wurde viel und gern geredet; ich konnte mir nicht vorstellen, dass der Plan jemals umgesetzt worden wäre.“ Eine Frau schrieb Briefe an Russlands Regierungschef Vladimir Putin, von dem man sich Unterstützung erhoffte – Antwort bekam sie nicht.

Gab es ein konkretes Datum? Wie schnell hinter einander hätten die Phasen ablaufen sollen? „Es war die Rede von Anfang Mai 2022“, erinnert sich der Beamte und berichtet von fünf Männern, die für die Entführung ausgesucht worden waren: „Sie wussten aber noch nichts von ihrem Glück.“ Die Phasen seien aufeinander aufgebaut gewesen und hätten „sehr zeitnah“ folgen sollen.

Inhaltlich gab es durchaus Differenzen: Einer der Vernommenen gab zu Protokoll, kein Reichsbürger zu sein, der andere sprach von einem „abgekühlten Verhältnis“ zu anderen führenden Köpfen. Und die technische Seite? Auch hier ist vieles unkonkret: Da heißt es, man wolle „Trassen, Kabel, Transformatoren“ beschädigen und mit Thermit zum Schmelzen bringen. Allerdings wird hier von einer Rolle des Angeklagten gesprochen.

Was ist nun der Erkenntnisgewinn für den Prozess? Der Polizeibeamte bewertet die von ihm wiedergegebene Aussage so: „Sie war in der Sache glaubhaft, hat vieles bestätigt, das uns schon bekannt war und brachte große Übereinstimmung mit den Ermittlungsergebnissen.“ Was die Waffen anging, so habe sich der Mann „rausgenommen“.

Personenschützer töten?

Die Frage der Bundesanwaltschaft lässt an Klarheit dagegen wenig zu wünschen übrig: „Sollten mit den Waffen Personenschützer ,kaltgemacht’ werden?“ Die Antwort sieht der Zeuge als „Ausweichbewegung“. Denn der Mann wiederholte sie in verschiedenen Varianten immer wieder: „Wir sind noch nicht soweit, einen Beschluss bezüglich der Waffen zu fassen.“ Die Übergabe der Waffen jedenfalls führte zu den Verhaftungen der mutmaßlichen Verschwörer. Auch der 62-Jährige war am Ende damit aufgeflogen. Denn er hatte zugestimmt, sie in seiner Garage zu lagern.

Die Verhandlung wird am Montag, 28. Oktober, 9.30 Uhr fortgesetzt. Weiter geht es am Mittwoch, 30. Oktober, um 10.30 Uhr.