Weinheim: Alle wichtigen Infos zur Briefwahl auf einen Blick
Wo befindet sich das Briefwahlbüro und wann hat es geöffnet? Hier kommen die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema Briefwahl in Weinheim.
Weinheim. Es sind bereits 8.000 Briefwahlanträge bei der Stadt Weinheim eingegangen und werden bearbeitet, wie das städtische Wahlamt jetzt bestätigt hat. Wegen der Kurzfristigkeit sei diesmal aber alles ein bisschen anders, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt.
Wo befindet sich das Briefwahlbüro?
Das Briefwahlbüro befindet sich ab Montag, 10. Februar, im Kleinen Sitzungssaal im Rathaus/Schloss, Obertorstraße 9, Eingang D.
Wie lauten die Öffnungszeiten?
Das Büro ist ab dem 10. Februar von Montag bis Mittwoch jeweils von 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 16.30 Uhr, Donnerstag von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie 13.30 Uhr bis 18 Uhr und Freitag von 8 Uhr bis 13 Uhr geöffnet.
Ist das Briefwahlbüro barrierefrei zu erreichen?
Das Briefwahlbüro kann barrierefrei über einen Treppenlift erreicht werden.
Bis wann können die Briefwahlunterlagen beantragt werden?
Die Unterlagen zur Briefwahl können noch bis Freitag, 21. Februar, 15 Uhr, im Briefwahlbüro der Stadt Weinheim beantragt werden. Die Telefonnummern des Briefwahlbüros für Rückfragen lauten: 06201 82530 oder 06201 82531.
Wie kann der Wahlscheinantrag gestellt werden?
Der Wahlscheinantrag kann persönlich (nicht telefonisch oder per SMS) beim Briefwahlbüro während der Öffnungszeiten oder durch Rücksendung des ausgefüllten und unterschriebenen Antrages gestellt werden. Dieser befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Wer einen Wahlschein schriftlich oder elektronisch (per Telefax, E-Mail oder Internet) beantragen möchte, muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift angeben.
Kann der Wahlschein auch online beantragt werden?
Ja, der Wahlschein kann jederzeit online auf der Internetseite der Stadt Weinheim unter www.weinheim.de beantragt werden. Eine E-Mail zur Beantragung des Wahlscheines kann an wahlamt@weinheim.de geschickt werden. Hierbei müssen Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift angeben werden.
Wie kann ich das Wahlamt kontaktieren?
Das Wahlamt beantwortet alle weiteren Fragen unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: E-Mail wahlamt@weinheim.de, Fax 06201 / 82 - 508 oder Telefon 06201 / 82 - 358 oder 82 - 561. (sig)