Weinheim

Weinheimer Feuerwehr: Einsätze und Tipps für Gartenfeuer

Mehrere Einsätze der Feuerwehr Weinheim am Samstag: Wie man Gartenfeuer sicher betreibt und welche Abstände und Regeln zu beachten sind.

Ein Gartenfeuer am Wachenberg rief am Samstagnachmittag die Feuerwehr auf den Plan. Foto: Verena Müller
Ein Gartenfeuer am Wachenberg rief am Samstagnachmittag die Feuerwehr auf den Plan.

Am Samstagvormittag wurde die Feuerwehrabteilung Stadt Weinheim zum Wachenberg gerufen, aufgrund einer sichtbaren Rauchentwicklung. Bei der Erkundung der Lage stellte sich heraus, dass ein Löschfahrzeug aufgrund eng parkender Fahrzeuge nicht weiterfahren konnte, da die erforderliche Durchfahrtsbreite von 3 Metern nicht gegeben war. Auch die Polizei musste hinzugerufen werden, um die Parksituation zu klären. Mit einem kleineren Löschfahrzeug erreichten die Einsatzkräfte schließlich die Stelle und stellten fest, dass es sich um ein beaufsichtigtes Gartenfeuer handelte, sodass kein Eingreifen notwendig war.

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Mülltonnenbrand in Weinheim-Oberflockenbach

Gegen 13 Uhr wurde ein Mülltonnenbrand in der Großsachsener Straße gemeldet. Eine 220-Liter-Tonne konnte bereits vor dem Eintreffen der Feuerwehrabteilung Oberflockenbach gelöscht werden. Mit einer Wärmebildkamera führten die Einsatzkräfte eine Nachschau durch, um sicherzustellen, dass keine Glutnester vorhanden waren. Der Einsatz wurde daraufhin beendet, schreibt die Feuerwehr in einer Pressemitteilung.

Kurz vor 17 Uhr wurde die Feuerwehrabteilung Lützelsachsen-Hohensachsen in den Dornbachweg gerufen. Dort war ein Benzinkanister in der Nähe eines Nutzfeuers in Brand geraten. Der Verursacher konnte den Kanister eigenständig löschen, zog sich jedoch leichte Verletzungen zu. Die Feuerwehr übernahm die Erstversorgung und löschte das Gartenfeuer. Der Einsatz war nach einer Stunde beendet.

Medizinischer Notfall

Die Feuerwehrabteilungen Ritschweier und Rippenweier wurden gegen 21 Uhr alarmiert, um bei einem medizinischen Notfall im Ortsteil Ritschweier zu helfen. Die Feuerwehr unterstützte die Rettungssanitäter bei einer Tragehilfe.

Im Zusammenhang mit den Gartenfeuern weist die Feuerwehr auf die erhöhte Wald- und Flächenbrandgefahr hin. Bevor ein Nutzfeuer entfacht wird, sollte man sich beim Deutschen Wetterdienst über den Graslandfeuerindex informieren.

Wichtige Hinweise zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle

  1. Zusammenfassung der Abfälle: Pflanzliche Abfälle müssen zur Verbrennung so weit wie möglich zu Haufen oder Schwaden zusammengefasst werden. Flächenhaftes Abbrennen ist unzulässig.
  2. Trockenheit der Abfälle: Die Abfälle müssen so trocken sein, dass sie mit möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennen.
  3. Kontrolle des Verbrennungsvorgangs: Der Verbrennungsvorgang muss so gesteuert werden, dass das Feuer ständig unter Kontrolle bleibt und keine Verkehrsbehinderungen, erheblichen Belästigungen oder gefährlicher Funkenflug entstehen.
  4. Mindestabstände einhalten: Folgende Mindestabstände dürfen nicht unterschritten werden:
    • 200 m von Autobahnen
    • 100 m von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen
    • 50 m von Gebäuden und Baumbeständen
  5. Windverhältnisse beachten: Bei starkem Wind darf nicht verbrannt werden.
  6. Zeitliche Beschränkungen: Es darf nur zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang verbrannt werden.
  7. Erlöschen von Feuer und Glut: Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle erloschen sein.
  8. Bodenintegration: Die Verbrennungsrückstände sind zeitnah in den Boden einzuarbeiten.

Das Verbrennen größerer Mengen pflanzlicher Abfälle muss rechtzeitig beim Ordnungsamt der Stadt Weinheim angezeigt werden. Weitere Informationen und das entsprechende Formular finden Sie auf der Internetseite der Stadt Weinheim.