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Weinheim

Weinheimer Vermieter kämpft gegen seine Mietnomadin: "40 000 Euro und ich ziehe aus!"

Streit in der Nachbarschaft, Schreiben über Mängel, Mietminderung: Nach Einzug von Frau B. ließen die ersten schlechten Vorzeichen nicht lange auf sich warten. Dann fand Edgar K. heraus, mit wem er es eigentlich zu tun hat.

Edgar K. ist sich sicher: Er ist auf eine Mietnomadin hereingefallen. Was er nicht weiß: Wie soll er die 55-Jährige aus seinem Haus bekommen? Der rechtliche Weg gestaltet sich für ihn bisher als Sackgasse. Bereits vor zweieinhalb Jahren hat er über seinen Anwalt eine Räumungsklage eingereicht. Doch die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Ob sie am Ende auch gerecht mahlen, das steht noch in den Sternen.

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Alles begann im Sommer 2019. Der 72-Jährige hatte das Einfamilienhaus, das ihm in Weinheim gehört, inseriert: „zur Vermietung“. Ein schönes Backsteinhaus mit Sprossenfenstern und einem kleinen runden Giebelfenster unter dem neu gedeckten Dach. Interessenten fanden sich schnell. Zumal die Miete mit 900 Euro brutto für Weinheimer Verhältnisse unschlagbar war.

Edgar K. prozessiert seit über zwei Jahren am Amtsgericht gegen seine Mieterin. Verhandlungen fallen immer wieder aus. Er fühlt sich von der Justiz im Stich gelassen. Foto: Gabriel Schwab
Edgar K. prozessiert seit über zwei Jahren am Amtsgericht gegen seine Mieterin. Verhandlungen fallen immer wieder aus. Er fühlt sich von der Justiz im Stich gelassen.

Unter den Bewerbern befand sich auch B. Die Frau, die zu diesem Zeitpunkt Anfang 50 war, machte einen sehr eloquenten Eindruck auf Edgar K. Etwas forsch zwar. Aber das gefiel ihm auch irgendwie. „Sie sagte, sie braucht ganz dringend ein Zuhause“, berichtet der Wahl-Weinheimer. Die Selbstauskunft sah zufriedenstellend aus, wieso der alleinstehenden Mutter also nicht in ihrer Notlage helfen? Dass ihre Angaben gar nicht stimmten, dass schon bald der Unfrieden in die Nachbarschaft ziehen sollte, dass B. mit einer Masche beginnen würde, die auch ihre vorherigen Vermieter gegen sie vor Gericht ziehen ließ – all das war Edgar K. zu diesem Zeitpunkt freilich nicht bewusst.

Hund beißt Nachbarskind

„Am Anfang sind Mietinteressenten natürlich freundlich und nett. Manche versprechen Vermietern das Blaue vom Himmel. Wenn sie die Wohnung haben, sieht das oft anders aus“, weiß Steffen Hinkel, Vorsitzender des Eigentümervereins Haus & Grund Weinheim. Es dauerte nur ein paar Monate und der Ärger begann. Immer wieder kam es zum Streit zwischen Frau B. und den Bewohnern der Hinterhaus-Immobilie, mit denen sie sich damals den Hof teilte. B.s Hund, der zu diesem Zeitpunkt meist ohne Leine herumsprang, biss das Nachbarskind ins Bein.

Wir merkten, dass mit Frau B. etwas nicht stimmt - Helga J., ehemalige Vermieterin

Edgar K. kramt im Gespräch mit unserer Zeitung die Fotoaufnahmen der Bisswunden aus seiner gefüllten Aktentasche hervor. Wie alle Vorwürfe, die er gegen B. erhebt, hat er auch diesen dokumentiert. Die 55-Jährige wird den Hund später an die Leine nehmen – aber an die lange Schleppleine. Die Hofnachbarn unterstellten, dass sie weiterhin bewusst belästigt werden. Auch weil B. ihr Auto so vor die Einfahrt stellte, dass sie mit ihrem eigenen Fahrzeug nur schwer bis gar nicht mehr rein- und rauskamen. Die erste Abmahnung folgte.

Ihr Auto parkte B. provokativ vor der Garage ihrer ehemaligen Vermieterin (Frau im Bild). Foto: Privat
Ihr Auto parkte B. provokativ vor der Garage ihrer ehemaligen Vermieterin (Frau im Bild).

B. begann mit einem Verhalten, das ihr auch ihre vorherigen Vermieter im Gespräch mit unserer Zeitung vorwerfen. Denn schon bald ging auf dem Konto von Edgar K. weniger Geld ein – Mietminderung wegen Mängeln. Zwar setzte die 55-Jährige ihren Vermieter tatsächlich immer wieder über Mängel in Kenntnis, etwa einen tropfenden Wasserhahn, eine schwerfällige Toilettenspülung und einen kalten Heizkörper. Doch der 72-Jährige gibt an, dass jedes Mal, wenn er Handwerker vorbeigeschickt habe, diese von B. nicht in die Wohnung gelassen worden seien.

Es ist auf jeden Fall nicht so, dass wir uns hinter unseren Akten verstecken - Richterin Eva Lösche

Die 55-Jährige bestreitet das. Die Reklamationen häuften sich. Die überwiesene Miete wurde immer weniger: 900 Euro, 650 Euro, 450 Euro – seit März dieses Jahres bezahle sie gar nichts mehr. Denn mittlerweile, zumindest darüber besteht bei beiden Parteien Einigkeit, entstand Schimmel im Haus. „Jetzt hat sie den Hauptgewinn – 100 Prozent Mietminderung“, ärgerte sich Edgar K. „Ich kenne das Haus seit über 30 Jahren, dort hat es noch nie Schimmel gegeben.“ Er beteuerte mit Blick auf die Heizrechnung, die Pilze hätten sich ausgebildet, weil B. das Haus nicht beheize.

Bittere Gewissheit

„Der Herr K. tut mir so leid“, sagt Helga J. am Telefon. Die Frau kann sich gut in seine Lage hineinversetzen. Sie hat nämlich selbst „zwei Jahre Mieterterror“ erlebt. „Wir merkten früh, dass mit Frau B. etwas nicht stimmt. Wir suchten deshalb ihre ehemalige Vermieterin auf.“ Im Gespräch mit Frau R. wurde für Familie J. aus einer anfänglichen Befürchtung bittere Gewissheit: Auch dort wurde B. aus ihrer Wohnung geklagt.

Die Masche ist offenbar immer dieselbe. Wie später Edgar K. hatte auch Helga J. schnell die ersten Reklamationen erhalten. Die Heizkörper funktionierten angeblich nicht ordnungsgemäß. Außerdem sei das Spülwasser im Toilettenkasten zu heiß. „Wir wollten den Ärger und die sich abzeichnenden Schäden begrenzen und boten ihr 2000 Euro bei Auszug an“, berichtete sie. B. lehnte ab. Sie forderte mindestens 100 000 Euro. Auch J. erzählte vom Unfrieden in der Nachbarschaft, nach Einzug der Mieterin. „Sie stellte auf nicht gemieteten Flächen Stolperfallen auf. Als jemand darüber stürzte und sich verletzte, versuchte sie sogar Anzeige wegen Sachbeschädigung zu erstatten“, erzählte die ehemalige Vermieterin.

Unmoralisches Angebot

Die Sache wurde vor Gericht geklärt, schlussendlich ein Vergleich geschlossen. „Einen Teil der Gerichtskosten trugen wir, aber Frau B. würde früher ausziehen.“ Ruhe hatte J. sich damit jedoch nicht erkauft. Nach dem Auszug ihrer Mieterin sei der Albtraum mit offenen Forderungen, Anzeigen und Gerichtsvollzieher weitergegangen. J. benennt den Gesamtschaden samt Forderungen mit 16 000 Euro, lediglich 10 000 Euro habe sie nachweisen können, das Gericht habe ihr schlussendlich 6000 Euro zugesprochen.

Edgar K.s Aktentasche ist voll mit den gesammelten Unterlagen aus vier Jahren Mieterzoff. Foto: Gabriel Schwab
Edgar K.s Aktentasche ist voll mit den gesammelten Unterlagen aus vier Jahren Mieterzoff.

Edgar K. beziffert seinen Mietschaden auf13 000 Euro. An den Schaden am Gebäude, vor allem durch den Schimmel, will er gar nicht denken. Eine Mediation habe die 55-Jährige abgelehnt. Stattdessen gab es auch im Falle K.s ein unmoralisches Angebot – Geldleistung gegen Auszug. Diesmal kam es von der Seite B.s.

In einem von der 55-Jährigen unterschriebenen Brief, der unserer Redaktion vorliegt, bietet sie an: „Sie überweisen mir die bisher gezahlte Miete pauschal zurück in Höhe von 40 000 Euro und ich ziehe sehr schnell aus und Sie haben keine Kommunikationsprobleme mehr mit mir.“ Und B. fügt hinzu: „Das ist doch auch in Ihrem Sinne, dass ich so schnell wie möglich weg bin, oder?“ Immerhin, so die 55-Jährige weiter, stehe K. vor Gericht dann gut und mit einem Ergebnis in der Hand da.

Manche versprechen Vermietern das Blaue vom Himmel - Steffen Hinkel, Haus & Grund

Ein Ergebnis vor Gericht: Das wünscht sich der Vermieter tatsächlich. Aber nicht das, das seine Mieterin im Sinn hat. Er will Gerechtigkeit und den Vollzug seiner Räumungsklage. Der rechtliche Weg gestaltet sich für ihn bisher als Sackgasse. „Nach über zwei Jahren und mehreren Terminabsagen ist immer noch kein Urteil über eine – fristlose – Kündigung ergangen“, ärgert sich K. Auch am Mittwoch wurde die Verhandlung wieder abgeblasen, weil der Richter erkrankt war. K. fühlt sich langsam von der Justiz im Stich gelassen.

Bugwelle aus Coronazeiten

Gerichtssprecherin Eva Lösche drückt auf WN-Anfrage ihr Bedauern über die Verzögerung aus. Das Amtsgericht habe generell mit vielen Krankenständen zu kämpfen. Außerdem: „Wir schieben noch eine riesige Bugwelle von Fällen aus der Coronazeit vor uns her“, sagte Lösche mit Blick auf die Pandemie, während der Kontaktbeschränkungen und Krankheitsfälle die Gerichtsarbeit erheblich erschwerten.

Eine Streitpartei, ein Zeuge, ein Anwalt: Es reiche, wenn einer nicht vor Gericht erscheinen kann, und der Termin falle ins Wasser. Mit dem Mietrecht, dem wohl am stärksten regulierten Rechtsbereich, sei es besonders knifflig. Nicht zuletzt wegen der Sachverständigen, die bei jedem Mangel konsultiert werden müssten.

„Es ist auf jeden Fall nicht so, dass wir herumhocken oder uns hinter unseren Akten verstecken“, beteuerte sie. Das Amtsgericht sei sich darüber im Klaren, dass hinter jedem Aktenzeichen menschliche Schicksale stecken. „Wir arbeiten sie alle ab“, versprach Lösche.

Steffen Hinkel von Haus & Grund sieht auch keinen anderen Weg als den Rechtsweg. „Bis Vermieter einen Titel erworben und eine Räumungsklage durchgesetzt haben, dauert es aber leider.“ Für Edgar K. tickt jedoch die Uhr. Durch den Schimmel, der sich langsam, aber sicher im Haus ausbreitet. Von der Küche, so schreibt B. im März selbst, habe er sich mittlerweile ins Wohnzimmer ausgebreitet. Der Experte, den Edgar K. daraufhin konsultiert hat, gebe der Immobilie noch ein Jahr – bis dahin sei der Schimmel so fortgeschritten, dass eine Komplettrenovierung notwendig werde.

Trügerische Stille

B. war trotz mehrerer Versuche nicht für eine Stellungnahme unserer Redaktion zu erreichen. Wie aus einem Schreiben hervorgeht, dementiert sie seine Vorwürfe. Weder versetze sie die Immobilie bewusst in einen schlechteren Zustand, noch habe sie Handwerkern den Zutritt verweigert. Sie stehe den Reparaturen nicht im Wege, sondern der Kläger selbst, der keine fachgerechten Reparaturen ausführen lassen wolle.

Von außen merkt man dem verträumten Backsteinhaus den Unfrieden im Inneren nicht an. Die Straße ist so ruhig an diesem Morgen, man würde die sprichwörtliche fallende Stecknadel hören. Ein kleines Indiz findet sich dann aber doch: Das Auto von B., dessen Fahrzeugfront gerade so weit in die Einfahrt des Gemeinschaftshofes hineinragt, dass ein anderer Wagen nur mit Mühe daran vorbeikommen dürfte.