Justiz

AfD-Verbotsaufruf: Justiz-Erlass entfacht Streit in Hessen

Ein Schreiben des hessischen Justizministeriums an Gerichte zu einem AfD-Verbotsaufruf sorgt für Diskussionen. Was Kritiker und Justizminister Heinz dazu sagen.

Auch hessische Juristen haben einen offenen Brief mit einer bundesweiten Aufforderung zu einem AfD-Verbotsverfahren unterzeichnet. (Symbolbild) Foto: Hendrik Schmidt/dpa
Auch hessische Juristen haben einen offenen Brief mit einer bundesweiten Aufforderung zu einem AfD-Verbotsverfahren unterzeichnet. (Symbolbild)

Wiesbaden (dpa/lhe) - Ein Erlass des hessischen Justizministeriums zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren hat eine Diskussion über die Meinungsfreiheit von Juristen ausgelöst. Hintergrund der Anweisung von Justizminister Christian Heinz (CDU) ist ein offener Brief des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV), der ein Verbotsverfahren gegen die Partei fordert. Da auch Richter und Staatsanwälte aus Hessen den Aufruf unterzeichneten, warnt das Ministerium vor drohenden Befangenheitsanträgen, die laufende Gerichtsverfahren blockieren könnten. Die Opposition im hessischen Landtag sowie Juristenvereinigungen kritisieren den Erlass scharf. Die AfD wird in Hessen als rechtsextremer Verdachtsfall vom Verfassungsschutz beobachtet.

Landesjustizminister Christian Heinz (CDU) erklärte zum Erlass seines Hauses, Ziel sei es, «die Gerichte und Staatsanwaltschaften dafür zu sensibilisieren, dass Verfahren durch Befangenheitsanträge gegen Richter und Staatsanwälte, die den offenen Brief des RAV unterschrieben haben, scheitern könnten». Dies könne immer dann passieren, wenn sie sich öffentlich, insbesondere mit ihrer Dienstbezeichnung, politisch positionierten.

Kritik von unterschiedlicher Seite

Dagegen regte sich Kritik etwa von der Grünen-Opposition im Landtag, der Neuen Richter*innenvereinigung (NRV) in Hessen und den Jusos im Bundesland. Justizminister Heinz wies die Vorwürfe zurück. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet. 

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Die Grünen-Fraktion sprach von «vorauseilendem Gehorsam», um die Gerichtsverwaltungen zu der Prüfung aufzufordern, ob es bei Richtern und Staatsanwälten mit einer Unterschrift unter dem RAV-Aufruf einen «Anlass für dienstrechtliche Maßnahmen geben könnte». Minister Heinz sollte sich vielmehr uneingeschränkt hinter diese Juristen stellen. 

Eingriff in die rechtsprechende Gewalt?

Die NRV nannte den Erlass von Regierungsseite einen schwerwiegenden Eingriff in die Judikative, also in die rechtsprechende Gewalt im Staat, sowie in die Meinungsfreiheit der betroffenen Richter und Staatsanwälte. Minister Heinz sollte sich schützend vor diese stellen, anstatt sie unter Druck zu setzen. 

Christian Heinz (CDU), Justizminister von Hessen, nimmt zu einem Erlass mit Blick auf die AfD Stellung. (Archivbild) Foto: Arne Dedert/dpa
Christian Heinz (CDU), Justizminister von Hessen, nimmt zu einem Erlass mit Blick auf die AfD Stellung. (Archivbild)

Die hessischen Jusos wiesen die Begründung des Justizministeriums, möglichen Befangenheitsgesuchen vorbeugen zu wollen, zurück: Über Befangenheit sei in Gerichtsverfahren zu entscheiden, «nicht per ministeriellem Einschüchterungsinstrument». 

Minister spricht von möglichen Missverständnissen

Minister Heinz betonte, sein Haus habe mitnichten disziplinarrechtliche Maßnahmen angeregt, weil Richter und Staatsanwälte ihre politische Meinung geäußert hätten. «Das Gegenteil ist richtig: Schon im August hatte das Ministerium darauf hingewiesen, dass die im außerdienstlichen Kontext erfolgte Unterzeichnung eines politischen Aufrufs allein noch kein Verstoß gegen das sogenannte Mäßigungsverbot ist», erläuterte Heinz. Alle Bürger und damit auch Angehörige der Justiz dürften und sollten «sich für die Demokratie einsetzen und sich politisch betätigen». Womöglich habe es Missverständnisse gegeben. 

Die AfD-Opposition im Wiesbadener Landtag erkundigte sich jüngst in einer Kleinen Anfrage an die schwarz-rote Landesregierung danach, wie viele Angehörige der hessischen Justiz den Aufruf zu einem Verbotsverfahren unterschrieben hätten. Auch nach etwaigen bereits gestellten Befangenheitsanträgen in der Justiz hierzu fragte die AfD-Fraktion.