Landgericht Frankfurt

BGH hebt Urteil gegen Anwältin teilweise auf

Als Berufsbetreuerin soll eine Rechtsanwältin zu Unrecht hohe Summen erlangt haben. Der BGH sieht Teile des Urteils kritisch – nun geht der Fall zurück ans Landgericht.

Der BGH hat ein Urteil des Frankfurter Landgerichts gegen eine Rechtsanwältin teilweise aufgehoben. (Archivbild) Foto: Uli Deck/dpa
Der BGH hat ein Urteil des Frankfurter Landgerichts gegen eine Rechtsanwältin teilweise aufgehoben. (Archivbild)

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Über zweieinhalb Jahre nach der Verurteilung einer Rechtsanwältin wegen Untreue, Urkundenfälschung und Betrug zu einer Gefängnisstrafe hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil teilweise abgeändert sowie aufgehoben. Die Sache werde im Umfang der Aufhebung zur neuen Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen, hieß es in der Entscheidung des obersten deutschen Gerichts (Az. 2 StR 51/25). 

Das Urteil enthalte etwa Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten, führte der BGH zur Begründung aus. So habe das Landgericht strafschärfend berücksichtigt, dass die Angeklagte als Rechtsanwältin tätig gewesen sei, dieser Umstand habe sich jedoch nicht in den Taten niedergeschlagen.

Lebenslanges Berufsverbot

Das Landgericht Frankfurt hatte im März 2024 die damals 42 Jahre alte Rechtsanwältin zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Die Strafkammer war der Ansicht gewesen, die Frau habe als Berufsbetreuerin mehrerer älterer und pflegebedürftiger Menschen unter anderem durch nicht autorisierte Bestellungen hohe Summen erlangt. 

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Im Urteil setzte die Strafkammer auch ein lebenslanges Berufsverbot für die Angeklagte fest. Diese hatte die Vorwürfe vor Gericht weitgehend bestritten.