Landgericht Frankfurt

Freundin erwürgt und aufgebahrt: Lange Haftstrafe

Ein Mann tötet seine Freundin, in ihrer Wohnung bahrt er die Leiche auf. Nun ist der Strafprozess zu Ende. Die Frage nach dem Motiv bleibt jedoch offen.

Das Frankfurter Schwurgericht hat ein Urteil gegen einen Mann verkündet, der seine Freundin erwürgt und dann aufgebahrt hatte. (Symbolbild) Foto: Arne Dedert/dpa
Das Frankfurter Schwurgericht hat ein Urteil gegen einen Mann verkündet, der seine Freundin erwürgt und dann aufgebahrt hatte. (Symbolbild)

Schmitten/Frankfurt (dpa/lhe) - Er hatte seine Freundin erwürgt und die Leiche wochenlang aufgebahrt - nun hat das Frankfurter Landgericht den Mann wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von elf Jahren und sechs Monaten verurteilt. «Es war ein langsames Sterben», sagte der Vorsitzende Richter der Schwurgerichtskammer des Frankfurter Landgerichts. Mehrere Minuten habe es gedauert, bis die 59-Jährige tot gewesen sei. Das Motiv für die Tat sei nicht feststellbar, sagte der Richter und sprach von «gespielten Erinnerungslücken» des 66-Jährigen: «Sie sagen hier nicht die volle Wahrheit.»

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Nach der Tat im Februar 2024 in der Frankfurter Wohnung der Frau hatte der in Schmitten (Hochtaunuskreis) lebende Deutsche die Leiche in das Schlafzimmer geschleift, dort aufgebahrt und zugedeckt. Mit den Angehörigen und Freunden der Frau kommunizierte er über deren Handy und vermittelte so den Eindruck, sie lebe noch. Über zwei Monate nach der Tat rief die Tochter der Getöteten die Polizei. Beamte fanden die Leiche. 

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin hatte eine Haftstrafe von 13 Jahren gefordert, die Verteidigung plädierte auf eine Freiheitsstrafe von höchstens zehn Jahren.