Gerichtsurteil

Gericht kippt Genehmigung für Logistikzentrum

30 Hektar Ackerland bleiben unbebaut: Warum der Verwaltungsgerichtshof eine Planung in Wölfersheim gestoppt hat.

Der Verwaltungsgerichtshof beschäftigte sich mit dem geplanten Bau eines Logistikzentrums. Foto: Swen Pförtner/dpa
Der Verwaltungsgerichtshof beschäftigte sich mit dem geplanten Bau eines Logistikzentrums.

Wölfersheim/Kassel (dpa/lhe) - Ein Logistikzentrum in Wölfersheim (Wetteraukreis) darf vorerst nicht gebaut werden. Die dafür erteilte Genehmigung, mit der von den Zielen des Regionalplans hätte abgewichen werden dürfen, ist rechtswidrig. Das entschied der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel. Es hätte ein Planänderungsverfahren durchgeführt werden müssen, dies sei jedoch nicht erfolgt. 

Die Gemeinde Wölfersheim hatte geplant, auf einer 30 Hektar großen Fläche ein Gewerbegebiet für ein Logistikzentrum auszuweisen. Laut Regionalplan Südhessen ist dieser Bereich jedoch eine Vorrangfläche für die Landwirtschaft. Das Regierungspräsidium Darmstadt ließ diese Abweichung unter mehreren Auflagen zu. Dagegen klagte der hessische Landesverband des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). 

Auswirkungen auf die Natur

«Wir begrüßen das Urteil. Es stellt klar: Wer von den Zielen eines Regionalplans abweichen will, muss die Auswirkungen auf Umwelt und Natur sorgfältig prüfen», sagte der Landesvorsitzende des Umweltverbandes, Jörg Nitsch.

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Zielabweichungen hätten in Hessen in den vergangenen Jahren «inflationäre Ausmaße» angenommen und konterkarierten zunehmend die bestehenden Regionalpläne. Bei einem Bau des Logistikzentrums in Wölfersheim wären hochwertige und seltene Ackerböden verloren gegangen, zudem würde sich der Bau negativ auf benachbarte Vogelschutzgebiete auswirken. 

Eine Revision gegen das Urteil ist nicht zugelassen, gegen diese Nichtzulassung kann Beschwerde eingelegt werden.