Kommune rechnet mit grünem Licht für Rewe-Logistikzentrum
Wölfersheim (dpa/lhe) - Die Gemeinde Wölfersheim geht auch nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts davon aus, dass das umstrittene Rewe-Logistikzentrum in der Gemeinde gebaut werden kann. «Ich bin weiterhin optimistisch, dass sich Rewe mit über 500 Arbeitsplätzen und 20 Ausbildungsplätzen hier ansiedelt», sagte der Wölfersheimer Bürgermeister Eike See (SPD) am Freitag.
Er verwies auf ein noch vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof anhängiges Normenkontrollverfahren, in dem es unter anderem um die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans geht. Der entsprechenden Entscheidung blicke er optimistisch entgegen und hoffe, dass sie zügig falle, sagte See.
Am Vortag hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig dem Umweltverband BUND in dem Rechtsstreit recht gegeben. Dieser dürfe gegen eine Abweichung von Zielen des Regionalplans gegen umweltbezogene Rechtsvorschriften klagen. Damit wurde ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes aufgehoben und der Rechtsstreit an diesen zurückverwiesen. Die Entscheidung über eine Zielabweichung sei «ein statthafter Klagegegenstand», wenn für die Genehmigung eigentlich eine Änderung des Regionalplans hätte erfolgen müssen.
Der Regionalplan legt auf der betroffenen Fläche eine Vorrangfläche für Landwirtschaft sowie Grünfläche beziehungsweise Sportanlagen fest. Kommunen können mit Zielabweichungen Ausnahmen von Regionalplänen beschließen. Eine solche hatte die Gemeindevertretung in einem Umfang von gut 25 Hektar für den Bau des Logistikzentrums beschlossen, das Regierungspräsidium Darmstadt genehmigte die Zielabweichung.
Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Gießen eine Klage des BUND als unzulässig abgewiesen, eine Berufung des Umweltverbandes hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen mit der Begründung, die Klage sei unzulässig, weil der BUND nicht klagebefugt sei. Diese Einschätzung teilte das Bundesverwaltungsgericht nicht.
Der BUND hatte sich erfreut über die Entscheidung der Leipziger Richter gezeigt. Diese habe «eine hohe und grundsätzliche Bedeutung im Umweltrecht. Mit dem Erfolg der Klage des BUND Hessen können nun Abweichungsentscheidungen von Regionalplänen durch anerkannte Umweltvereinigungen zur gerichtlichen Kontrolle gestellt werden», sagte Jochen Kramer, Mitglied im BUND-Landesvorstand.