Verwaltungsgerichtshof

Rewe-Logistikzentrum darf vorerst nicht gebaut werden

Kassel (dpa/lhe) - Das geplante Rewe-Logistikzentrum in Wölfersheim (Wetteraukreis) darf vorerst nicht gebaut werden. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel am Freitag mitgeteilt. Der 3. Senat bestätigte demnach mit Beschluss vom Donnerstag (Aktenzeichen: 3 B 335/23) eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen.

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Dort hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) gegen die erteilte Baugenehmigung für das umstrittene Logistikzentrum Widerspruch eingelegt und einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt. Das Verwaltungsgericht Gießen hatte daraufhin im Februar die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die erteilte Baugenehmigung angeordnet. Die Folge war ein vorläufiger Baustopp. Dagegen legte Rewe Beschwerde ein.

Der VGH begründete seine Entscheidung damit, dass bisher nur unzureichend geprüft worden sei, welche Auswirkungen das Vorhaben auf ein nahe gelegenes Vogelschutzgebiet hat. Die zwischen den Beteiligten strittige Frage, ob die vorgelegte Untersuchung den gesetzlichen Anforderungen genüge, sei nach den Maßstäben des Eilrechtsschutzverfahrens zu verneinen, hieß es. Der Beschluss der Kasseler Richter ist im verwaltungsgerichtlichen Instanzenzug nicht anfechtbar.