Kundgebung am Samstag

Gericht kippt Redeverbot auf Pro-Palästina-Demonstration

Das Ordnungsamt hat einem Mann verboten, bei einer Demonstration als Redner aufzutreten. Das Verwaltungsgericht hebt das jetzt auf: Die Meinungsfreiheit dürfe nicht pauschal eingeschränkt werden.

Das Redeverbot ist laut Gericht rechtswidrig. (Symbolbild) Foto: Monika Skolimowska/dpa
Das Redeverbot ist laut Gericht rechtswidrig. (Symbolbild)

Frankfurt (dpa/lhe) - Ein vom Ordnungsamt Frankfurt verhängtes Redeverbot gegen einen Redner auf einer propalästinensischen Demonstration am Samstag ist laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt rechtswidrig. Das Gericht betonte die Unschuldsvermutung und sagte, die vorgetragenen Erfahrungen hätten nicht eindeutig gezeigt, dass der Redner strafrechtlich in Erscheinung getreten sei.

Das Gericht teilte mit, die Meinungsfreiheit dürfe nicht «im Vorhinein pauschal auf Grundlage einer holzschnittartigen Gefahrenprognose» eingeschränkt werden. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden.

Was ist das für eine Demonstration?

Am Samstag werden laut Stadt etwa 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einer Demonstration mit dem Titel «Widerstand ist Völkerrecht; Palästina darf sich wehren, auch mit Steinen und Gewehren!» erwartet. Die Stadt hatte sich nach einer rechtlichen Einschätzung gegen ein Verbot der Demonstration entschieden. Sie hatte allerdings den Auftritt eines Redners untersagt.

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Die Begründung: Der Mann sei einer Gruppe zuzurechnen, die vom Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg «Verdachtsfall im Phänomenbereich "säkulare extremistische propalästinensische Bestrebungen" eingestuft» werde, hieß es vom Ordnungsamt. Der Mann sei mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten, etwa wegen Volksverhetzung.