Justiz

Heinz: Staatsanwaltschaften sollen 100 neue Stellen bekommen

Hessens Anklagebehörden gelten als chronisch überlastet. Trotz angespannter Haushaltslage will Justizminister Christian Heinz für eine spürbare Entlastung sorgen.

Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) dringt auf die Einstellung von mehr Staatsanwälten. (Archivbild) Foto: Arne Dedert/dpa
Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) dringt auf die Einstellung von mehr Staatsanwälten. (Archivbild)

Wiesbaden (dpa/lhe) - Die überlasteten hessischen Staatsanwaltschaften sollen laut dem Haushaltsentwurf 2025 der Landesregierung 100 neue Stellen bekommen. 50 davon sind nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur für Staatsanwälte und Staatsanwältinnen vorgesehen, 50 für Beschäftigte in den Geschäftsstellen der Anklagebehörden. 

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Justizminister Christian Heinz (CDU) will dies in seiner ersten Regierungserklärung an diesem Dienstag (19.11.) im Wiesbadener Landtag ankündigen. Zuvor hatte der Hessische Rundfunk (hr) darüber berichtet. Die schwarz-rote Landesregierung hatte im Januar 2024 ihre Arbeit aufgenommen, damals kam auch Heinz erstmals ins Amt. Seine geplante Regierungserklärung trägt den Titel «In herausfordernden Zeiten: Das Vertrauen in den Rechtsstaat stärken».

Angespannte Haushaltslage

Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) kündigte kürzlich angesichts der angespannten Haushaltslage an, dass ein Teil der geplanten Besoldungserhöhungen für Hessens Beamte 2025 um mehrere Monate verschoben werden solle. Zudem solle auf eine Nachbesetzung jeder dritten frei werdenden Stelle verzichtet werden, außer an Schulen - und nach jüngsten Angaben von Minister Heinz im Gespräch mit dem hr auch nicht in der Justiz, wo es zusätzlich besagte neue Stellen geben soll.

Der hessische Landesverband des Richterbundes hatte zuvor erklärt, der viel zu hohe Arbeitsanfall bei gleichzeitigen personellen Engpässen habe die Kolleginnen und Kollegen der Staatsanwaltschaften «sprichwörtlich ausgebrannt». Weiter hieß es: «Die Betroffenen kommen später zu ihrem Recht, Urteile und Entscheidungen können erst weit nach der Tat getroffen werden, sodass häufig der unmittelbare Effekt auf die Straftäter fehlt, aber auch die Belastung für die Opfer von Straftaten steigt.»