Entscheidung

Heranziehung für Bergungskosten bei A49-Protesten rechtens

Gegen die Rodung für den Lückenschluss der A49 im Dannenröder Forst gab es massive Proteste. Menschen mussten aus Baumhäusern geborgen werden. Die Kosten der Polizei wurden weitergeben.

Kosten für Bergungen dürfen weitergegeben werden. (Archivbild) Foto: Boris Roessler/dpa
Kosten für Bergungen dürfen weitergegeben werden. (Archivbild)