Hessen: Konsequenzen bei Leugnen des Existenzrechts Israels
In der Debatte über den Hamas-Terror in Israel dringt Hessens Justizminister auf ein neues Stoppschild im Strafrecht. Er will damit eine Lücke schließen.
Wiesbaden (dpa/lhe) - Nach den Terrorangriffen der palästinensischen Terrorgruppe Hamas auf Israel fordert Hessen eine neue Strafvorschrift gegen das Leugnen des Existenzrechts des jüdischen Staates. Dies soll bei der Justizministerkonferenz am 10. November in Berlin zur Sprache kommen, wie der hessische Ressortchef Roman Poseck am Freitag in Wiesbaden mitteilte. «Auch unser Rechtsstaat muss den Schutz Israels und des jüdischen Lebens mit aller Konsequenz durchsetzen», betonte der Christdemokrat mit Blick auf Demos in Deutschland, bei denen laut seinem Ministerium das Existenzrecht Israels geleugnet oder zu dessen Zerstörung aufgerufen worden war.
Im deutschen Strafrecht gebe es eine Lücke. Zwar schütze es den öffentlichen Frieden unter verschiedenen Blickwinkeln. So könnten Äußerungen zu den Überfällen auf Israel etwa als Volksverhetzung, Billigung von Straftaten oder öffentliche Aufforderung zu Straftaten strafbar sein. «Demgegenüber ist die Leugnung des Existenzrechts Israels bislang nicht unter Strafe gestellt», erklärte das hessische Justizministerium. Davon gingen jedoch erhebliche Gefahren aus - auch für die in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden.
«Die Existenz und der Schutz Israels sind bei uns Staatsräson. Das Leugnen des Existenzrechts Israels ist die Grundlage für widerwärtige und hoch gefährliche Ideologien; es dient als Legitimation für Gewalt, Terror und Krieg», betonte Poseck. Hier sollte das deutsche Strafrecht «ein klares Stoppschild zeigen». Derartige Ansichten und Äußerungen seien auch nicht von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt. «Dies muss auf öffentlichen Plätzen, bei Veranstaltungen und in den sozialen Medien gleichermaßen gelten», forderte der Minister.