Gesetzesreform

Hessen will Mindestalter für Schiedsleute senken

Schon ab 25 Jahren könne man die nötige Reife für das Ehrenamt erwarten, heißt es in einem Entwurf für die Gesetzesnovelle. Die Landesregierung erhofft sich eine einfachere Nachwuchsgewinnung.

Das Mindestalter für Schiedspersonen soll um fünf Jahre gesenkt werden (Archivbild). Foto: Jens Wolf/dpa-Zentralbild/dpa
Das Mindestalter für Schiedspersonen soll um fünf Jahre gesenkt werden (Archivbild).