Drei Verwandte sterben

«Kann mir nicht verzeihen» - Bewährung nach tödlichem Unfall

Drei Familienmitglieder sterben bei einem Autounfall bei Freiburg. Den Fahrer und Vater verurteilt das Gericht zu einer Bewährungsstrafe. Im Saal wurde es mehrfach emotional.

Vor Gericht räumte der Angeklagte die Vorwürfe ein. Foto: Magdalena Henkel/dpa
Vor Gericht räumte der Angeklagte die Vorwürfe ein.

Freiburg (dpa/lsw) - Es sind erschütternde Bilder, die vor Gericht beschrieben werden. Ein Polizist im Zeugenstand, der eine der ersten Einsatzkräfte vor Ort war, ringt vor dem Amtsgericht Freiburg bei seiner Erzählung immer wieder um Fassung. Er berichtet unter anderem von leblosen Körpern auf der Straße. Bei dem schweren Unfall im Mai vergangenen Jahres kamen drei Mitglieder einer Familie ums Leben, darunter zwei Kinder. Mehrfach kämpft der Beamte im Saal mit den Tränen.

Der 47 Jahre alte Fahrer des Unfallwagens sitzt wenige Meter entfernt. Ihn verurteilte das Gericht zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung - unter anderem wegen dreifacher fahrlässiger Tötung. Auch er wirkt während der Verhandlung immer wieder mitgenommen. «Es vergeht kein Tag, an dem ich nicht darum kreise, was geschehen ist», ließ er in einer Erklärung verlesen. 

«Meine Strafe wird für Sie wahrscheinlich nebensächlich sein», sagte Richter Stefan Schuller bei der Urteilsverkündung. «Mit der Schuld werden Sie ein Leben lang leben müssen.» Die Erschütterung über das Geschehene ist im Gerichtssaal spürbar, auch bei den Anwälten und beim Richter.

Immer top informiert mit dem WNOZ-WhatsApp-Kanal!

Breaking News, spannende Hintergründe und Newsletter: Mit unserem WhatsApp-Kanal bleiben Sie stets über Weinheim, den Odenwald und die Metropolregion informiert.

Impressum

Zwei Kinder und Neffe tot

Anfang Mai vergangenes Jahr kam es auf der Bundesstraße 3 zwischen Schallstadt und Freiburg zu dem verheerenden Unfall. Der 47-Jährige hatte der Staatsanwaltschaft nach zuvor mit seinem 27 Jahre alten Neffen eine Geburtstagsfeier in Schallstadt besucht. Dort sei er auf seine 34 Jahre alte ehemalige Partnerin und ihre vier Kinder getroffen, von denen die drei jüngsten seine leiblichen sind.

Der Unfall passierte im Mai 2025. (Archivbild) Foto: Michael Franz/DRK-Freiburg/dpa
Der Unfall passierte im Mai 2025. (Archivbild)

Wie viel Alkohol er auf der Feier getrunken habe, wisse der Verurteilte nicht mehr. Die Kinder hätten gedrängt, dass die Familie gemeinsam heim fahre, hieß es in der Erklärung des 47-Jährigen. Dass er dem nachgegeben habe, das «kann ich mir bis heute nicht verzeihen».

Kurz vor 23.00 Uhr fuhr die siebenköpfige Familie auf der B3 Richtung Freiburg. Der 47-Jährige hat nach eigener Aussage wohl eine Ausfahrt verwechselt. Statt die Abfahrt Richtung Besançonallee zu nehmen, fuhr er auf einen parallel zur B3 liegenden Parkplatz. Nach dem Unfall hieß es von einem Polizeisprecher, die Einfahrt zu dem Parkplatz liege so eng an der Bundesstraße, dass es gelegentlich zu Verwechslungen kommt.

Aufprall mit rund 70 Kilometer pro Stunde

Wie schnell der 47-Jährige auf den Parkplatz gefahren ist, konnte ein Sachverständiger nicht mehr rekonstruieren. Fest steht ihm zufolge jedoch, dass der Wagen mit rund 70 Kilometern pro Stunde von der Durchfahrtsspur abkam und gegen den ordnungsgemäß rechts auf dem Standstreifen geparkten Anhänger eines Sattelzugs prallte. Nach dem Aufprall fing das Auto Feuer.

Der Neffe und die sechsjährige Tochter des Verurteilten starben. Die 13-jährige Tochter seiner Ex-Partnerin aus voriger Beziehung starb wenig später im Krankenhaus. Die übrigen Insassen wurden schwer verletzt - unter anderem erlitten sie Knochenbrüche, Kopfverletzungen und eine Lungenquetschung. Eine Blutprobe des 47-Jährigen nach dem Unfall ergab 1,4 Promille. Das Auto war ein Fünfsitzer - und daher mit sieben Insassen zu voll. Aufgrund der schweren oder tödlichen Verletzungen der Beteiligten wird davon ausgegangen, dass die vier Kinder und der Neffe auf der Rückbank nicht angeschnallt waren.

Einer der Polizisten im Zeugenstand beschrieb das Bild, das sich ihm bot. Leblose Personen, teils Kinder, auf der Fahrbahn. Weiter vorn der Fahrer und Vater, der scheinbar unter Schock im Gras saß, ansprechbar war und von sich aus sagte, er sei gefahren - und die Situation unterschätzt habe.

Angeklagter bittet um Verzeihung

In seiner Erklärung, die sein Verteidiger verliest, zeigt sich der Angeklagte tief erschüttert. Seine Schuld und Scham machten ihm die Erinnerungen nicht leicht. Er bitte um Verzeihung für das, was passiert ist, und nehme jede Strafe an. Zu seinen Kindern habe er nach dem Unfall weiter ein gutes Verhältnis, sehe sie regelmäßig. Seine ehemalige Partnerin komme ebenfalls regelmäßig zu ihm als seine Pflegeperson - der 47-Jährige sitzt seit Kindheit im Rollstuhl. Sein Auto war behindertengerecht umgebaut und ausgerüstet.

Der Angeklagte ist seit dem Unfall in psychiatrischer Behandlung. Foto: Magdalena Henkel/dpa
Der Angeklagte ist seit dem Unfall in psychiatrischer Behandlung.

Aus Sicht des Gerichts haben mehrere Fehler zusammengewirkt: Der Angeklagte stieg alkoholisiert ins Auto, nahm zu viele Personen mit und sicherte die vier Kinder auf der Rückbank nicht entsprechend. Alkoholbedingt sei es schließlich zu dem Fahrfehler gekommen, sodass der Mann von der Fahrbahn abkam und gegen den Anhänger prallte. Ihm hätten die möglichen Konsequenzen bewusst sein müssen, als er sich hinters Steuer setzte.

Strafmildernd wertete das Gericht, dass der 47-Jährige nicht vorbestraft war und sich tief schuldig zeigte. Zwei der Todesopfer, sein Neffe und seine sechsjährige Tochter, stammen aus dem engsten Familienkreis. Der Mann ist seit dem Unfall in psychiatrischer Behandlung. Sein Führerschein wurde ihm nach einem Jahr vorläufigen Entzugs nun endgültig abgenommen. Frühestens in einem Jahr und acht Monaten kann er einen neuen beantragen.