KI erleichtert Rechtsweg und erhöht Zahl der Sozialklagen
Mit Künstlicher Intelligenz können Bürger Klagen verfassen, flink und ohne Anwaltskosten. Hessens Justiz setzt diese Hilfe zunehmend ein. Doch was, wenn KI Urteile in Anwaltsschreiben erfindet?
Wiesbaden (dpa/lhe) - Unzufrieden mit dem Bescheid zu Bürgergeld oder Sozialhilfe und dem abgelehnten Widerspruch? Künstliche Intelligenz (KI) kann helfen. Chatbots wie ChatGPT, Gemini und Claude erstellen in Windeseile Klageschriften, oft mit Bezug auf die aktuelle Gesetzeslage und ohne Anwaltshonorar für Kläger. Fachleute sehen Licht und Schatten bei KI in Hessens Justiz.
Julia Pfeffer vom Richterbund des Bundeslandes spricht von einer «durch KI-generierte Schriftsätze gefluteten Sozialgerichtsbarkeit». Besonders die Zahl der Eilverfahren steige. Die KI scheine Bürgern oft dazu zu raten – auch in Fällen, «in denen dies rechtlich nicht oder nicht besonders erfolgversprechend ist». Das halte Richterinnen und Richter besonders auf, erklärt Pfeffer, selbst Richterin am Sozialgericht Gießen.
Besonders Eilverfahren
Bundesweit stieg die Zahl der Klagen bei den 68 Sozialgerichten 2025 im Schnitt um 10 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf mehr als 263.500. Die Zahl der Eilverfahren wuchs laut dem Deutschen Richterbund um 47 Prozent auf fast 40.000 Fälle.
Verbandssprecherin Pfeffer erkennt aber auch an, «dass dem Bürger durch den Zugang zu KI-gestützten Tools subjektiv häufig ein einfacherer Zugang zur Rechtsverfolgung eröffnet wird» – wenngleich es sich dabei nicht immer um «qualifizierte Rechtsausführungen» handele.
Auch Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) erklärt, KI erleichtere vieles, etwa Klageschriften für Sozialgerichte und Verfahren um Fluggastrechte an Amtsgerichten. «Für die Justiz bedeutet das letztlich mehr Verfahren. Wir antworten darauf ebenfalls mit digitalem Fortschritt und kommen dabei ein gutes Stück voran.»
Laut Pfeffer ist «die Zunahme von KI-generierten Schriftsätzen hauptsächlich in Verfahren ohne Anwaltszwang zu beobachten». Sozialgerichte seien davon am häufigsten betroffen, auch «weil sie recht schriftsatzlastig sind» – anders als in der Regel etwa Strafsachen an Amtsgerichten.
Staatsanwalt: Auf keinen Fall Anklageerhebung mit KI
Doch Richterinnen und Staatsanwälte nutzen auch selbst KI, etwa bei der Recherche in den digitalen Rechtsportalen Juris und Beck-Online mit Urteilen, Gesetzen und Fachliteratur. Ein Wiesbadener Staatsanwalt sagt ohne Nennung seines Namens, das könne enorm helfen und Zeit sparen. «Aber eine Abschlussverfügung oder Anklageerhebung würde ich auf keinen Fall mit KI machen», betont er.
Auch Richterin Pfeffer spricht von technisch immer besseren Möglichkeiten der KI-Suche in juristischen Datenbanken. Gleichwohl ersetzten diese nicht die eigene händische Recherche, «die oftmals noch zu vollständigeren und teilweise auch besseren Ergebnissen führt».
Welche KI-Tools Hessens Justiz nutzt
Trotz aller KI-Fortschritte müssten Richterinnen und Richter nach wie vor ihre Akten «selbst gelesen haben, um Angaben verlässlich überprüfen zu können». Die «richterliche Kernaufgabe, nämlich die Bewertung der Rechtslage und die konkrete Entscheidungsfindung», bleibt ihnen laut Pfeffer weiter vorbehalten.
KI könne vielerorts helfen – bei verantwortungsbewusstem Umgang mit ihr. Minister Heinz nennt noch mehr Neuerungen in der Justiz. Ein «BZR-Buddy» verringere den Schreibaufwand bei Gerichtsakten. Das KI-Programm «JANO» könne zunächst am Landgericht Darmstadt laut Heinz in wenigen Sekunden Schriftstücke anonymisieren. Und bei den «hessischen Staatsanwaltschaften erproben wir derzeit ein KI-Tool, das künftig die riesigen Datenmengen automatisch strukturiert», sagt er. Zudem solle in Zukunft das KI-Werkzeug «MAKI» bei Massenverfahren zu Fluggastrechten helfen.
Schöne neue Welt also vor Gericht und in Anwaltskanzleien? Nicht ganz. Künstliche Intelligenz kann sich irren, sogenannte generative Sprachmodelle (Large Language Models) können auch zu Halluzinationen in juristischen Schriftsätzen führen. «Entscheidungen und Fundstellen werden von der KI teilweise schlichtweg erfunden und das täuschend echt», heißt es am 28. September im «Anwaltsblatt» des Deutschen Anwaltsvereins.
Zwar habe sich KI bei Rechtsanwälten zur Steigerung der Effizienz etabliert. «Doch wer KI-generierte Inhalte ungeprüft in gerichtliche Schriftsätze übernimmt, verletzt nicht nur vertragliche Pflichten gegenüber dem Mandanten, sondern setzt sich auch berufs- und prozessrechtlichen Risiken aus», mahnt Bettina Reinert im «Anwaltsblatt».
Wie lässt sich KI in juristischen Texten erkennen?
In Hessens Justiz gibt es laut Ministerium keine gezielte Beobachtung oder systematische Erfassung von KI-generierten oder automatisierten Schriftsätzen. Weder verfügten diese über ein eindeutiges technisch erkennbares Merkmal für eine sichere Zuordnung, noch seien Rechtssuchende verpflichtet, KI in Klage- und Antragsschriften zu kennzeichnen.
Dennoch erlaubten bestimmte Merkmale einen Rückschluss darauf, «etwa ein weit überdurchschnittlicher Umfang der Schriftsätze, auffällige inhaltliche Lücken oder das Fehlen konkretisierender Angaben», heißt es.
Aussichtslose Anträge
Auch Pfeffer vom Richterbund gesteht zu, dass ihr Berufsstand nicht immer die sinnvolle Nutzung von KI in Schriftsätzen bewusst wahrnehme. Das sei wegen ihrer Vorteile auch nicht grundsätzlich gravierend. Problematisch werde ihr Einsatz abgesehen etwa von Falschzitaten, wenn Schriftsätze oder Verfahren überfrachtet und unnötig aussichtslose Anträge gestellt werden.