Malteser aus Schäferhund-Maul gerettet - Schmerzensgeld
Ein Schäferhund schüttelt einen deutlich kleineren Hund. Die Besitzerin greift ein, um ihr Tier zu schützen – und verletzt sich.
Frankfurt (dpa/lhe) - Eine Frau hat ihren Hund aus dem Maul eines Schäferhundes befreit und sich dabei verletzt. Dafür steht ihr Schmerzensgeld von der Besitzerin des Schäferhundes zu, wie das Oberlandesgericht Frankfurt entschied. Damit hat die Frau mit ihrer Berufung Erfolg – das Landgericht Marburg hatte die Klage der Frau zunächst abgewiesen. Die Begründung damals: Die Frau hätte Eigenverschulden an ihrer Verletzung gehabt.
Das Oberlandesgericht sah das anders: Im Frühjahr 2024 sei die Frau mit ihrer Malteserhündin im Marburger Raum spazieren gewesen, teilte das Gericht mit. «Plötzlich sei ihr der freilaufende und unbegleitete Schäferhund der Beklagten begegnet», hieß es in der Mitteilung. «Diese habe sich sofort auf die Hündin der Klägerin gestürzt, diese gepackt und geschüttelt.» Daraufhin habe die Frau dem Schäferhund ans Maul gefasst, um es zu öffnen und ihre Hündin zu befreien.
Dabei habe sie sich eine Hand verdreht «und deshalb noch neun Monate nach dem Vorfall unter erheblichen Schmerzen und Bewegungseinschränkungen» gelitten, hieß es. Die Frau habe nur so gehandelt, weil die Besitzerin ihren Schäferhund nicht beaufsichtigt habe. Das Oberlandesgericht sprach ihr Schmerzensgeld in Höhe von 1.200 Euro zu. Außerdem müsste Behandlungskosten ersetzt werden. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.