Betrunken und aggressiv

Mann fährt Kontrahent über Fuß und beißt nach Polizist

Mit knapp zwei Promille und ohne Führerschein rastet ein 59-Jähriger völlig aus. Was die Polizei auf seiner Terrasse, im Streifenwagen und auf dem Revier erlebt, sorgt für Kopfschütteln.

Die Polizei nahm den aggressiven Mann in Gewahrsam. (Symbolbild) Foto: Jens Büttner/dpa
Die Polizei nahm den aggressiven Mann in Gewahrsam. (Symbolbild)

Keltern (dpa/lsw) - Ein 59-Jähriger ist nach einem Streit in Keltern (Enzkreis) einem 23-Jährigen mit dem Auto über den Fuß gefahren. Später beleidigte und attackierte er Polizisten – einen Beamten versuchte er sogar zu beißen, wie die Polizei mitteilte. Der Verdächtige kam den Angaben zufolge in Gewahrsam.

Der Streit begann demnach auf dem Parkplatz eines Lebensmittelgeschäfts. Worum es dabei ging, blieb zunächst unklar. Als der 59-Jährige davongefahren sei, habe er den Fuß seines Kontrahenten überfahren, dieser sei leicht verletzt worden. Über das Kennzeichen ermittelte die Polizei die Adresse des Mannes und traf ihn dort an, wie es weiter hieß. Er habe zunächst nicht auf Klingeln und Klopfen reagiert und dann die Beamten beleidigt.

Auf seiner Terrasse nahmen ihn die Beamten laut Polizei schließlich vorläufig fest. Ein Atemalkoholtest habe knapp zwei Promille ergeben, zudem habe der Mann seit Jahren keine Fahrerlaubnis mehr besessen. Auf der Fahrt zur Dienststelle habe er mit einem Tritt den Innenraum des Streifenwagens beschädigt. Im weiteren Verlauf soll er versucht haben, einen Beamten anzugreifen.

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Verdächtiger biss nach Polizisten

Weil er sich den Angaben zufolge weiterhin aggressiv zeigte, wurde er nicht entlassen, sondern in Gewahrsam genommen. Auf dem Weg in die Zelle habe er erneut randaliert und versucht, einen Beamten in die Hand zu beißen – allerdings erfolglos. Ein Polizist sei bei der Ingewahrsamnahme am Dienstag leicht verletzt worden.

Den 59-Jährigen erwarten nun Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, gefährlicher Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte sowie Beleidigung.