Regierungsfraktionen wollen wegen Wolf Änderung im Jagdrecht

Schwarz-Rot will, dass Wölfe gejagt werden können, auch zum Schutz der Nutztierhalter. Zustimmung gibt es auch von der Opposition. Zuständig für den Schutz der Tiere ist allerdings die EU.

Ein Wolf läuft auf Futter wartend durch ein Gehege im Tierpark Wildparadies Tripsdrill. Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Ein Wolf läuft auf Futter wartend durch ein Gehege im Tierpark Wildparadies Tripsdrill.

Wiesbaden (dpa/lhe) - In der kontrovers und oft emotional geführten Debatte um den Wolf wollen die hessischen Regierungsfraktionen von CDU und SPD das Tier in das Landesjagdrecht aufnehmen. «Wir brauchen die Trendwende Wolf», sagte der CDU-Abgeordnete Dominik Leyh am Mittwoch beim Einbringen eines Gesetzentwurfes im Landtag. Auch bei der Opposition gab es in der Debatte keine grundsätzlichen Bedenken. Kritik gab es dennoch.  

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Impressum

Die Zuständigkeit für die streng geschützten Tiere liegt letztlich bei der EU. Bislang können in Deutschland nur sogenannte Problemwölfe geschossen werden. Die Hürden dafür sind hoch - daran würde derzeit auch eine Novelle des Jagdrechts in Hessen nichts ändern.