Hochschulen

Stärkere Stellung der Professoren bei Polizeiausbildung

2023 erleidet Hessens damalige Regierung eine juristische Schlappe vor dem Staatsgerichtshof. Nun beschließt der Landtag Nachbesserungen beim Hochschulgesetz. Wer profitiert davon?

Laut Innenminister Roman Poseck (CDU) wird mit der Novelle die «notwendige Stimmenmehrheit der Professorinnen und Professoren hergestellt». (Archivbild) Foto: Lando Hass/dpa
Laut Innenminister Roman Poseck (CDU) wird mit der Novelle die «notwendige Stimmenmehrheit der Professorinnen und Professoren hergestellt». (Archivbild)

Wiesbaden (dpa/lhe) - Nach einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs zur Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS) Ende 2023 hat der Landtag eine Änderung des Hochschulgesetzes verabschiedet. Schwarz-Rot stimmte dafür, die AfD dagegen – bei Enthaltung von Grünen und FDP. Die Stellung der Professoren soll mit der Reform gestärkt und bei der Besetzung der HöMS-Leitung sichergestellt werden, dass die Präsidentin oder der Präsident das Vertrauen des Hochschulsenats genießen.

Laut Innenminister Roman Poseck (CDU) wird mit der Novelle die «notwendige Stimmenmehrheit der Professorinnen und Professoren hergestellt». Die Präsidentin oder der Präsident könne künftig nur mit Zustimmung des Senats bestellt und abberufen werden. Die Entscheidungsbefugnisse der Hochschulleitung und die Mitwirkungsrechte der Professoren werden laut Poseck somit so ausgestaltet, «dass die verfassungsrechtlich geschützte Hochschulautonomie und Wissenschaftsfreiheit gewährleistet ist». 

Teilsieg bei Hessens höchstem Gericht

Die HöMS ist für die Aus- und Fortbildung bei Polizei und Verwaltung in Hessen zuständig. Vor dem Staatsgerichtshof in Wiesbaden hatten die damals noch oppositionelle SPD sowie die FDP geklagt. Sie befürchteten etwa, dass bei der HöMS die Wissenschaftsfreiheit in Gefahr sei. 

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Impressum

Hessens höchstes Gericht sah den Antrag von SPD und FDP als «teilweise begründet» an und nannte bestimmte Vorschriften des Hochschulgesetzes verfassungswidrig. Daher mussten die Regelungen nachgebessert werden.