Gesundheit

Behandlungsfehler: AOK fordert zweieinhalb Millionen zurück

Die AOK Hessen hat im vergangenen Jahr 2,4 Millionen Euro wegen Behandlungsfehlern erfolgreich zurückgefordert. Foto: Jens Wolf/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
Die AOK Hessen hat im vergangenen Jahr 2,4 Millionen Euro wegen Behandlungsfehlern erfolgreich zurückgefordert.

Bad Homburg (dpa/lhe) - Die AOK Hessen hat im vergangenen Jahr 2,4 Millionen Euro wegen Behandlungsfehlern erfolgreich zurückgefordert. Wie die Krankenkasse am Mittwoch in Bad Homburg berichtete, wurden 39 Prozent der abgeschlossenen und gerichtlich entschiedenen Fälle 2022 als Behandlungsfehler bestätigt, das entspricht 106 Fällen. 1260 Fälle sind derzeit noch in Bearbeitung, 366 davon waren 2022 neu dazugekommen.

Wenn Versicherte den Verdacht haben, dass Ärztinnen oder Ärzte Fehler gemacht haben, sollten sie sich zunächst an ihre Krankenkasse wenden, rät Robin Diedering, der für das Behandlungsfehlermanagement der AOK Hessen verantwortlich ist. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung prüft dann den Fall. Am Ende steht ein wissenschaftliches Gutachten, in dem das Vorliegen eines Behandlungsfehler entweder bejaht oder verneint wird.

Falls das Gutachten den Verdacht bestätigt, rät die AOK Hessen, entweder einen Anwalt einzuschalten oder abzuwarten, bis die Krankenkasse ihre Ansprüche durchgesetzt habe. «Eigene Forderungen sind dann viel leichter geltend zu machen», so Diedering. Was im Einzelfall der bessere Weg ist, werde im Erstgespräch abgeklärt.

Die Gutachter- und Schlichtungsstelle bei der Landesärztekammer hatte im vergangenen Jahr deutlich weniger Fälle anerkannt. Wie die Kammer im März berichtet hatte, wurden 2022 nur 93 Behandlungsfehler anerkannt, 2021 waren es 128 Fälle. Bei der Techniker Krankenkasse (TK) hatten im vergangenen Jahr 517 Versicherte in Hessen einen Verdacht auf einen Behandlungsfehler gemeldet. Etwa jeder dritte Fall wird nach TK-Erfahrungen bestätigt.