Was Ex-Daimler-Chef Zetsche als Zeuge vor Gericht gesagt hat
Prominenter Zeuge vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Ex-Daimler-Chef Dieter Zetsche wurde zur Rolle des Vorstands rund um angebliche Abgasmanipulationen befragt. Was sagte er dazu?
Stuttgart (dpa) - Dieter Zetsche wird am Dienstag um 14.01 Uhr als Zeuge in den Sitzungssaal 18 des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart gerufen. Der Mann, der als Daimler-Chef mehr als 13 Jahre lang einer der wichtigsten Automanager der Welt war, betritt den Saal durch den Seiteneingang. Grauer Anzug, weißes Hemd, Brille - und Schnauzer, wie man ihn von früher kennt.
Hintergrund der Vernehmung vor dem 20. Zivilsenat ist ein seit Jahren schwelender Rechtsstreit um angeblichen Abgasbetrug bei dem Autobauer, der heute Mercedes-Benz heißt. Zetsche stand zur Zeit des angeblichen Geschehens an der Spitze des Stuttgarter Dax-Konzerns.
Im Kern stand bei der Beweisaufnahme die Frage im Raum, ob der damalige Vorstand einst strategisch entschieden habe, EU-Abgasnormen zu umgehen und ob dazu in den Jahren 2012 bis 2018 unzulässige Abschalteinrichtungen eingebaut worden seien. Die Dieselaffäre wurde 2015 zunächst durch Vorfälle bei Volkswagen bekannt. Mercedes bestreite sowohl eine solche Vorstandsentscheidung als auch das Verwenden unzulässiger Abschalteinrichtungen, teilte das OLG vorab mit.
Was der Ex-Daimler-Chef sagte
Die Behauptung der Klägerseite sei aus seiner Sicht «schlicht falsch», sagte Zetsche. Man habe sich damals im Vorstand mit strategischen Fragen beschäftigt und unter anderem mit wirtschaftlichen, organisatorischen und finanztechnischen Fragen auseinandergesetzt, sagte der 72-Jährige. Seiner Erinnerung zufolge habe auf der Tagesordnung zu Vorstandssitzungen aber nie die Frage nach Zulassungsvorschriften gestanden.
In der Folge stellten die Anwälte des Klägers zahlreiche Rückfragen, wobei diese teils für Diskussionen mit den Anwälten des Unternehmens führen, die diese für die Beweisaufnahme nicht für zulässig hielten. Zetsche schlug zwischenzeitlich die Beine übereinander, lehnte sich in seinen Stuhl und lauschte der juristischen Auseinandersetzung.
Bereits am Vormittag war ein früherer Vorstand als Zeuge vernommen worden. Auch er hatte eine solche strategische Grundsatzentscheidung des Vorstands verneint. Eine solche Entscheidung habe es «auf gar keinen Fall» gegeben. Weitere Mitarbeiter und ehemalige Beschäftigte sollen am Mittwoch dieser und kommender Woche aussagen.
Was Anleger Mercedes-Benz vorwerfen
Das OLG bündelt in dem Musterverfahren die Klagen vieler einzelner Anleger, die beim Landgericht Stuttgart eingegangen sind. Der Musterkläger in dem Prozess - ein Privatanleger - wird von der Kanzlei Tilp vertreten. Dem Verfahren haben sich nach Angaben der Rechtsanwälte eine große Anzahl privater und rund 200 institutionelle Investoren angeschlossen.
Die Anleger werfen Mercedes vor, kapitalmarktrechtliche Pflichten verletzt zu haben. Das Unternehmen habe die Verwendung von illegalen Abschalteinrichtungen in seinen Diesel-Fahrzeugen sowie die hiermit verbundenen Risiken und Kosten dem Kapitalmarkt verschwiegen und die Investoren über die wahren Umstände getäuscht.
Zwischen dem 10. Juli 2012 und dem 20. Juni 2018 sei der Aktienkurs der früheren Daimler AG von mehr als 90 Euro auf unter 60 Euro gefallen. Die durch Kursverluste entstandenen Schäden sind demzufolge Gegenstand der Klagen. Die Forderungen belaufen sich auf über 1,25 Milliarden Euro, wie die Kanzlei mitteilte.
Mercedes: Ansprüche unbegründet
Eine Unternehmenssprecherin teilte im Vorfeld mit: «Wir vertreten unverändert die Auffassung, dass wir unseren kapitalmarktrechtlichen Publizitätspflichten ordnungsgemäß nachgekommen sind.» Die Ansprüche seien unbegründet.
Nach Bekanntwerden des Skandals hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart Ermittlungen aufgenommen. Es gab Verfahren gegen zwei Sachbearbeiter und zwei Teamleiter des Autobauers. Mehrere Strafbefehle wurden erlassen. Schließlich wurde gegen den Konzern 2019 eine Geldbuße in Höhe von 870 Millionen Euro verhängt. Aber nicht wegen illegaler Abschalteinrichtungen, sondern wegen einer fahrlässigen Verletzung der Aufsichtspflicht innerhalb des Unternehmens.
Ermittlungen gegen den Vorstand gab es nie. Darauf verwies auch die Unternehmenssprecherin. Sie sagte: «Eine umfassende unabhängige Untersuchung im Auftrag des Aufsichtsrats hat ergeben, dass keine Ansprüche gegen Vorstandsmitglieder bestehen.» Die US-Justiz hatte ihre Ermittlungen gegen Mercedes-Benz 2024 eingestellt.