Was gilt offiziell als Badegewässer?
Ob ein hessischer See auch ein Badesee ist, regelt eine EU-Richtlinie. Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie erläutert die Kriterien - und welche Pflichten das Land hat.
Wiesbaden (dpa/lhe) - Nicht jeder Weiher, in dem gelegentlich Menschen baden gehen, ist gleich ein Badesee. Wie das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie erläutert, ist die europäische Badegewässerrichtlinie aus dem Jahr 2006 maßgeblich. Sie fordert, dass Oberflächengewässer, an denen mit einer großen Zahl von Badenden zu rechnen ist, als EU-Badegewässer gemeldet, überwacht und bewirtschaftet werden müssen.
Die zuständige Behörde – in Hessen ist dies das jeweilige Gesundheitsamt – prüft, ob die bisherige Entwicklung des Badebetriebs am Gewässer, die Wasserqualität und die bereitgestellte Infrastruktur am See eine vergleichsweise große Zahl von Badenden erwarten lässt. Ist dies der Fall, wird der See beim Hessischen Landwirtschaftsministerium als EU-Badegewässer gemeldet und überwacht.
Die Richtlinie legt europaweit einheitliche Untersuchungsverfahren fest, nach denen unter anderem die hygienische Wasserqualität in Badeseen zu erfassen ist. Die Beprobung der Seen muss über die gesamte Badesaison stattfinden und der Zeitraum zwischen zwei Proben darf nicht länger als ein Monat sein.