Belastung der Justiz

Zahl der Klagen vor Sozialgerichten steigt

Bürgergeld, Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Pflegeversicherung. Geht es um soziale Leistungen, gibt es häufig Streit über Ansprüche. Der landet wieder öfter vor Gericht.

Die sieben Sozialgerichte in Hessen müssen eine stark steigende Anzahl von Verfahren bearbeiten. (Symbolbild) Foto: Stephanie Pilick/dpa
Die sieben Sozialgerichte in Hessen müssen eine stark steigende Anzahl von Verfahren bearbeiten. (Symbolbild)

Berlin/Darmstadt (dpa/lhe) - Die sieben Sozialgerichte in Hessen müssen eine stark steigende Anzahl von Verfahren bearbeiten. Im Jahr 2025 gingen dort 20.330 neue Verfahren ein, das waren knapp 3.300 mehr als im Jahr davor, wie aus Zahlen des Deutschen Richterbundes hervorgeht. Nicht enthalten sind darin Verfahren am Hessischen Landessozialgericht in Darmstadt als zweite Instanz.

Die Zahl der neuen Verfahren steigt damit im zweiten Jahr in Folge in Hessen. 2023 waren es rund 15.500 Klagen in erster Instanz. Es gibt aber immer wieder Wellen - noch 2018 etwa waren landesweit 25.700 Klagen gezählt worden, der Höchstwert mindestens der vergangenen 30 Jahre. Die Entwicklung hängt stark mit Änderungen im Sozialrecht zusammen.

Bundesweit wurden 2025 zum ersten Mal seit 2021 wieder mehr als 300.000 neue Fälle verzeichnet, wie es hieß. «Vermehrte Streitfälle ums Bürgergeld oder um Ansprüche aus der Sozialversicherung treiben die Fallzahlen deutlich nach oben», sagte der Bundesgeschäftsführer des Richterbundes, Sven Rebehn. 

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Impressum

Er bezieht sich auf Zahlen einer aktuellen Umfrage der Deutschen Richterzeitung, die vom Richterbund herausgegeben wird, bei den Landessozialgerichten. Demnach stieg die Zahl der Klagen bei den bundesweit 68 Sozialgerichten im Vergleich zum Jahr 2024 im Schnitt um 10 Prozent auf mehr als 263.500. Die Eilverfahren, bei denen es um einen einstweiligen Rechtsschutz geht, schnellten um 47 Prozent auf fast 40.000 Fälle (2024: 26.995) nach oben. 

Die Gerichte gehen laut Richterbund davon aus, dass die Zahlen für 2026 und 2027 weiter ansteigen werden. «Der Umstieg vom Bürgergeld zur neuen Grundsicherung zum 1. Juli und die weiteren angekündigten Reformen des Sozialstaats werden zahlreiche neue Streitfragen aufwerfen, die vor den Sozialgerichten zu klären sind», erklärte Rebehn.