Falsche Krankmeldungen

Einfach die Ferien verlängern: Schulschwänzern droht Bußgeld

Auf Bahnhöfen, an Flughäfen fallen sie auf: Familien mit Schulkindern, die kurz vor oder nach den Ferien verreisen. Das ist eine Ordnungswidrigkeit, wenn Schulen nicht zustimmen. Diese Strafen drohen.

Wer schulpflichtige Kinder hat, ist für das Reisen an Ferienzeiten gebunden. (Symbolbild) Foto: Andreas Arnold/dpa
Wer schulpflichtige Kinder hat, ist für das Reisen an Ferienzeiten gebunden. (Symbolbild)