American Staffordshire Terrier

Nach tödlichem Hundeangriff: Kind wird obduziert

Die Rasse des Hundes wird in Sachsen-Anhalt als gefährlich eingestuft, dennoch war das Tier Teil der Familie. Wie Polizei und Staatsanwaltschaft nach dem Fall weiter vorgehen.

Das vier Jahre alte Mädchen war am Mittwochnachmittag von dem Familienhund im Ortsteil Drosa in der Gemeinde Osternienburger Land attackiert worden. Foto: Heiko Rebsch/dpa
Das vier Jahre alte Mädchen war am Mittwochnachmittag von dem Familienhund im Ortsteil Drosa in der Gemeinde Osternienburger Land attackiert worden.

Osternienburger Land (dpa) - Ein in Sachsen-Anhalt vom Hund seiner Familie angegriffenes und getötetes Kind soll laut Polizei heute in Halle obduziert werden. Das sagte eine Sprecherin der Polizei der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Die Vierjährige war nach Ermittlerangaben am Mittwochnachmittag von dem American Staffordshire Terrier beim Spielen angegriffen und mehrfach gebissen worden. Mehrere Personen hatten demnach versucht, Hund und Kind zu trennen, für das Kind kam jedoch jede Hilfe zu spät. 

Nach dem Angriff hatten Polizei und die Staatsanwaltschaft in Dessau-Roßlau die Ermittlungen aufgenommen. Der 32 Jahre alten Mutter und einem 30 Jahre alten Bekannten der Familie wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. 

Der Vorfall ereignete sich demnach in der Ortschaft Drosa. Das Innenministerium in Sachsen-Anhalt will den Vorfall nach eigenen Angaben «umfassend prüfen und auswerten».

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Rasse gilt als gefährlich

Der Hund wurde nach dem Vorfall in ein Tierheim gebracht, wie es hieß. Wie eine Sprecherin vom Ordnungsamt in der Gemeinde Osternienburger Land der dpa sagte, wurde das Tier in die Tierpension Staßfurt gebracht. Wie weiter mit dem Hund verfahren werde, sei abhängig von den polizeilichen Ermittlungen, sagte die Sprecherin.

Eine bundesweite Regelung zur Haltung von Kampfhunden oder als gefährlich eingestuften Tieren gibt es nicht. Welche Rassen als gefährlich gelten, listen die einzelnen Bundesländer auf. Für diese Tiere gelten Sonderregeln wie eine Genehmigungspflicht, Leinen- und Maulkorbzwang oder Versicherungspflicht. Fast alle Länder fordern zudem einen Sachkundenachweis der Halter und einen Wesenstest für die Tiere. In Sachsen-Anhalt gibt es bislang keinen allgemeinen Hundeführerschein. 

Die Einstufung als gefährliche Hunde (Kategorie 1) ist ebenfalls in den Bundesländern unterschiedlich. In Sachsen-Anhalt gilt der American Staffordshire Terrier nach dem Hundegesetz als gefährliche Rasse.