Hessenweiter LKA-Einsatz gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie
Das Hessische Landeskriminalamt hat zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen 69 Wohnungen durchsucht, darunter auch im Kreis Bergstraße.
Wiesbaden. Ermittler der hessischen Polizei haben vergangene Woche, zwischen dem 13. und 17. April, 69 Wohnungen und Häuser in der Region zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen durchsucht. Wie das Hessische Landeskriminalamt und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität) mitteilten, wurden dabei über 1.100 Datenträger sichergestellt. Unter den insgesamt 71 Beschuldigten sind 68 Männer und drei Frauen, die zwischen 14 und 70 Jahre alt sind.
Ihnen wird überwiegend Herstellung, Besitz und Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie zur Last gelegt. In acht Fällen steht der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen im Raum. Sieben Beschuldigte mussten die Ermittler im Anschluss an die Wohnungsdurchsuchung zwecks Vernehmung auf die nächstgelegene Dienststelle begleiten. Nach jetzigem Ermittlungsstand stehen die Beschuldigten untereinander nicht im Austausch.
Die Durchsuchungen fanden in den Städten Frankfurt am Main, Darmstadt, Hanau, Kassel, Offenbach am Main und Wiesbaden statt, außerdem in den Landkreisen Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Fulda, Groß-Gerau, Hersfeld-Rotenburg, Hochtaunus, Kassel, Lahn-Dill, Limburg-Weilburg, Main-Kinzig, Main-Taunus, Marburg-Biedenkopf, Offenbach, Schwalm-Eder, Werra-Meißner und Wetterau.
Die Einsatzkräfte stellten bei den Beschuldigten insgesamt 1.146 deliktsspezifische Gegenstände sicher, darunter unter anderem Speichermedien aller Art. Diese werden nun im nächsten Schritt ausgewertet.
KI-generierte kinderpornografische Darstellungen
Die Strafverfolgungsbehörden stellen immer wieder fest, dass kinderpornografische Darstellungen mit Künstlicher Intelligenz (KI) generiert werden. So können etwa mittels sogenannter Prompts neue Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern erzeugt oder mithilfe spezieller Apps bereits vorhandene unverfängliche Dateien geändert werden, um daraus sexuell eindeutige Darstellungen zu machen.
Wichtig: Auch wenn ein Bild oder Video künstlich generiert und kein reales Kind dargestellt wird, kann das Verbreiten oder Zugänglichmachen nach Paragraf 184b des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar sein, sofern die Darstellung realitätsnah ein Kind zeigt, ein sexueller Kontext vorliegt und die Darstellung geeignet ist, Kinder zu sexualisieren oder sexuelle Handlungen mit Kindern zu fördern. Selbiges gilt für die Herstellung und den Besitz solcher Darstellungen.
Kinder- und jugendpornografische Inhalte sollten - unabhängig davon, ob sie KI-generiert oder real sind - bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden. Dies ist bei jeder Polizeidienststelle möglich oder bei den Onlinewachen der Länderpolizeien.