Justiz

Mannheim/Lampertheim: Gefängnisstrafe nach tödlichem Raserunfall auf B 44

Jahre nach einem schweren Unfall auf der B 44 zwischen Lampertheim und Mannheim hat das Landgericht Landau ein Urteil gesprochen. Der Unfallverursacher wurde wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Jugendstrafe verurteilt.

In diesem Fall greift das Jugendstrafrecht, da der junge Mann aus dem Rhein-Pfalz-Kreis zum Tatzeitpunkt 19 Jahre alt war. (Symbolbild) Foto: Sang Hyun Cho auf Pixabay
In diesem Fall greift das Jugendstrafrecht, da der junge Mann aus dem Rhein-Pfalz-Kreis zum Tatzeitpunkt 19 Jahre alt war. (Symbolbild)

Lampertheim. Rund fünfeinhalb Jahre nach dem schweren Unfall auf der B 44 zwischen Lampertheim und Mannheim hat das Landgericht Landau ein Urteil gesprochen. Der mittlerweile 25 Jahre alte Unfallverursacher Arif A. wurde wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt. Aufgrund der Länge des Verfahrens rechnete die Kammer unter dem Vorsitz von Richterin Claudia Kurtze fünf Monate als bereits vollstreckt an. Außerdem wurde sein Führerschein eingezogen. A. bekommt für die Dauer von vier Jahren keinen Führerschein mehr. Überdies muss er die Kosten des Verfahrens tragen. In A.s Fall greift das Jugendstrafrecht, weil der junge Mann aus dem Rhein-Pfalz-Kreis zum Tatzeitpunkt 19 Jahre alt war.

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Mit BMW gegen Baum geprallt

Es ist bereits das zweite Urteil einer Kammer des Landgerichts Landau. In einem ersten Urteil hatte die Jugendkammer des Landgerichts im Dezember 2023 ein Urteil über eine vierjährige Jugendstrafe gefällt. Dieses Urteil kassierte jedoch der Bundesgerichtshof, weil die sogenannte „innere Tatseite“ in der Urteilsbegründung nicht ausreichend gewürdigt worden war. Deshalb musste das Verfahren durch eine andere Kammer des Landgerichts nochmals neu aufgerollt werden. Zuerst hatte das Landgericht Frankenthal A. mit einem Strafbefehl zu einer Haftstrafe verurteilt, was im Jugendrecht aber nicht zulässig ist. 

Arif A. war am 20. Juli 2019 abends auf der B 44 von Lampertheim nach Mannheim unterwegs. In dem BMW seiner Eltern saßen vier Freunde. In einer langgezogenen Kurve kam A. mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit von der regennassen Fahrbahn ab. Der Wagen prallte gegen einen Baum am Straßenrand, der durch die Wucht entwurzelt wurde. Zwei Freunde auf der Rückbank starben, ein dritter wurde so schwer verletzt, dass er zeit seines Lebens ein Pflegefall sein wird. Der Unfall hatte nicht nur die beteiligten Familien, sondern auch Rettungskräfte traumatisiert. (bjz)