Seuche

Schweinepest: Hunde müssen an die Leine

In Sperrzone II gilt für Hunde ab 1. August eine Leinenpflicht und im Wald darf man sich nur noch auf den befestigten oder gekennzeichneten Rad-, Reit- und Wanderwegen aufhalten.

Durch den Fund eines positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getesteten toten Wildschweins im Kreis Bergstraße ist der Rhein-Neckar-Kreis nun auch unmittelbar von der Tierseuche betroffen. Foto: Canva/Pexels
Durch den Fund eines positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getesteten toten Wildschweins im Kreis Bergstraße ist der Rhein-Neckar-Kreis nun auch unmittelbar von der Tierseuche betroffen.