Bezahlkarte für Geflüchtete kann kommen
Die Bezahlkarte soll so rasch wie möglich im Kreis Bergstraße eingeführt werden.
Nachdem die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe im Vergabeverfahren zur Bezahlkarte gefallen ist, hat der Kabinettausschuss Koordinierung Asyl- und Flüchtlingspolitik der Landesregierung in Wiesbaden am Donnerstag Einzelheiten zur landeseinheitlichen Einführung der Bezahl-Karten für Geflüchtete beschlossen, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamts. Diese sehen demnach vor, dass das Land die Kosten für das Vergabeverfahren, für die Bereitstellung des Bezahlkartensystems sowie für die Anbindung an die jeweiligen Fachverfahren trägt.
Bezahlkarte Kreis Bergstraße
Für die operative Umsetzung sei eine Koordinierungsstelle im Regierungspräsidium Gießen eingerichtet worden, die die Einführung als Ansprechpartnerin für die Erstaufnahmeeinrichtung und die Kommunen begleitet. Landrat Christian Engelhardt und der für die Flüchtlingsthematik zuständige Kreisbeigeordnete Matthias Schimpf begrüßen diese Entwicklung in der Pressemitteilung und kündigen an, die Bezahlkarte so rasch wie möglich im Kreis Bergstraße einzuführen. Das Vergabeverfahren der Länder habe zwar länger gedauert als erwartet, aber nun sei wenigstes die rasche Einführung in Sicht.
Für Geflüchtete besteht Residenzpflicht
Auch eine der wichtigen Mindestanforderungen, die eine solche Karte haben muss, wird nach aktuellen Plänen erfüllt werden: So sollte die Bezahlkarte nur in dem Postleitzahlbezirk oder dem Landkreis, in dem die Person untergebracht ist, nutzbar sein. Denn für die Flüchtlinge bestehe Residenzpflicht und deshalb sei es als sinnvolles Steuerungsinstrument auch vertretbar, wenn die Nutzung der Bezahlkarte auf den Bezirk der Residenzpflicht eingeschränkt werden könne.
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