Warum das Aufzeichnen oder Verbreiten von Gaffer-Videos strafbar ist
Nachdem ein Gaffer-Video von der Geiselnahme in Rimbach in den Sozialen Medien die Runde machte, haben wir mit der Polizei über strafrechtliche Konsequenzen gesprochen.
Kaum erreichte die Meldung von der Geiselnahme in Rimbach die Redaktion, war bereits das Video da. Es zeigt den 36-jährigen Tatverdächtigen, wie er vor der Volksbank die Mitarbeiterin mit einem Schraubenzieher bedroht. Auch in den Kommentaren unter unserem Beitrag auf Facebook wurde das Video innerhalb kürzester Zeit unzensiert gepostet. Doch wie ist die rechtliche Lage beim Filmen und Verbreiten solcher Videos? Und wie vermeide ich als Zeuge eine Eskalation der Lage? WN/OZ hat bei Hauptkommissarin Katrin Pipping vom Polizeipräsidium Südhessen nachgefragt.