Stabile Lage

Kreis Bergstraße: Schutzmaßnahmen gegen Geflügelpest aufgehoben

Der Kreis Bergstraße hebt wegen der stabilen Lage ohne weitere Ausbrüche die Allgemeinverfügung vom 30. Oktober zur Geflügelpest auf.

Im Kreis Bergstraße wurden seit einigen Wochen keine Ausbrüche der Geflügelpest mehr festgestellt (Symbolbild). Foto: Pixabay
Im Kreis Bergstraße wurden seit einigen Wochen keine Ausbrüche der Geflügelpest mehr festgestellt (Symbolbild).

Kreis Bergstraße. Die Schutzmaßnahmen aufgrund der Geflügelpest werden im Kreis Bergstraße aufgehoben. Dies teilte der Kreis am Donnerstagmorgen mit. Demnach sind seit einigen Wochen keine weiteren Ausbrüche der Geflügelpest im Kreis Bergstraße aufgetreten, wodurch das Risiko der Einschleppung des Virus in die Geflügelbestände gesunken ist. Somit wird die Allgemeinverfügung vom 30. Oktober 2025 aufgehoben. Unter die Verfügung fielen Aufstallungspflicht, Verbot von Veranstaltungen, Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe und Biosicherheitsmaßnahmen.

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Geflügel muss daher nun nach der Aufhebung nicht mehr in Ställen oder besonders geschützten Vorrichtungen untergebracht werden. Der letzte Ausbruch von Geflügelpest im Kreisgebiet wurde am 26. November 2025 bei zwei verendeten Gänsen amtlich festgestellt.

Da Tierhalter für die Gesundheit der von ihnen gehaltenen Tiere und für die Minimierung des Risikos hinsichtlich der Ausbreitung von Seuchen verantwortlich sind, werden sie weiterhin eindringlich gebeten, die einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.

Die Verfügung zur Aufhebung der Schutzmaßnahmen finden Sie unter https://www.kreis-bergstrasse.de/aktuelles-veroeffentlichungen/amtliche-bekanntmachungen/. Bei weiteren Fragen steht die Abteilung für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Bergstraße unter der Telefonnummer 06252 155977 oder per Mail unter vetamt@kreis-bergstrasse.de zur Verfügung. (sig)