Fürth

Verschlossene Nisthöhlen: Naturschutzverbände erheben schwere Vorwürfe

Im Fürther Ortsteil Fahrenbach sorgt das Verschließen von Nisthöhlen an alten Bäumen für heftige Diskussionen. Naturschutzverbände werfen der Gemeinde rechtswidriges Vorgehen vor, während das Rathaus beteuert, alle Maßnahmen seien rechtmäßig erfolgt.

Enno Schubert engagiert sich für den Natur- und Artenschutz im Weschnitztal. Foto: Thomas Rittelmann (Archivbild)
Enno Schubert engagiert sich für den Natur- und Artenschutz im Weschnitztal.

Darf man das? Oder ist es rechtswidrig? Darum geht es im Kern bei der Frage um mehrere Bäume im Fürther Orsteil Fahrenbach, bei denen Nisthöhlen verschlossen wurden. In einem Schreiben, das WNOZ vorliegt, hatten sich der BUND-Kreisverband, der Kreisverband des Naturschutzbunds (NABU) und die Botanische Vereinigung Naturschutz in Hessen (BVNH) an die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Bergstraße gewandt.

Newsletter

Holen Sie sich den WNOZ-Newsletter und verpassen Sie keine Nachrichten aus Ihrer Region und aller Welt.

Mit Ihrer Registrierung nehmen Sie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.

„Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz“ heißt es da in der Betreffzeile, in der die Paragrafen 39 und 44 genannt werden; der eine betrifft den allgemeinen Schutz wild lebender Tiere, der andere enthält Vorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten.

Öffnungen absichtlich beseitigt

Unterzeichnet haben das Schreiben vonseiten des BUND Vorstandsmitglied Guido Carl, für den NABU Bettina Walter und für den BVNH Annette Modl und Enno Schubert, der seinem Namen den Zusatz „Umweltpreisträger 2024“ beigefügt hat. Die vier kritisieren, dass in Fürth-Fahrenbach an mehreren der „dort vorhandenen über 25 Jahre alten Höhlenbäume nahezu sämtliche Öffnungen absichtlich beseitigt beziehungsweise mit diversen Materialien verschlossen wurden“.

Lebensraum für viele Tiere zerstört

Dies habe den Lebensraum vieler Insekten, Kleinlebewesen und verschiedener Fledermausarten sowie von geschützten Vogelarten, darunter Feldsperling, Gartenrotschwanz, Girlitz, Goldammer und Stieglitz, stark beeinträchtigt oder zerstört. „Die Verbände äußern die Vermutung, dass diese Handlungen durchgeführt wurden, um Problemen naturschutzrechtlicher Art im Zuge zukünftiger Bauvorhaben vorzubeugen“, heißt es in einer nahezu gleichlautenden Presseerklärung.

Konkret geht es um ein Gebiet im Bereich des Bebauungsplanentwurfs „Zwischen Waldstraße und Am Lerchenberg sowie Sauerwiesenstraße“, das sich auf Fahrenbacher Gemarkung befindet. Die Autoren gehen davon aus, dass die Nisthöhlen „im Vorgriff auf in der Zukunft liegende Bauanträge“ verschlossen wurden, „um spätere Probleme naturschutzrechtlicher Art zu vermeiden“.

Ein eurasischer Feldsperling sitzt auf einem Ast. Foto: Kev / Pixabay
Ein eurasischer Feldsperling sitzt auf einem Ast.

Ökosysteme gestört

Der oder die Grundstückseigentümer hätten „Tatsachen schaffen“ wollen, die im Verfahren Vorteile bringen könnten. In der Pressemeldung folgt auch noch eine rechtliche Einschätzung: „Die Ökosysteme dieser Region sind durch die rechtswidrigen Eingriffe nachhaltig gestört.“ Weshalb die Behörde aufgefordert worden sei, „aktiv zu werden und die Einhaltung des Umweltrechts gemäß dem Hessischen Umweltinformationsgesetz zu überprüfen“.

Es ist kein neues Verfahren, das teilen die Verbände noch mit, laufe es doch bereits seit mehr als acht Jahren – eine Zeit, in der, die Verbände bereits mehrfach Kritik geübt hätten. Schon eine 1999 geplante „Abrundung Baugebiet Sauerwiesenstraße/Waldstraße“ sei aus naturschutzrechtlichen Gründen verworfen worden. Weiter teilen die Autoren mit, dass das Gebiet erneut als Baugebiet ausgewiesen werden solle, „nachdem Schritt für Schritt wertvolle Apfelbaumbestände illegal gefällt wurden“. Sie meinen die Fällung dreier alter Birnbäume 2019: „Diese Fällungen wurden damals vom BUND der Unteren Naturschutzbehörde in Heppenheim angezeigt, eine Rückmeldung steht bis heute aus.“

Rechtens oder nicht?

Zurück zur anfänglichen Frage: War es rechtens, die Nisthöhlen zu verschließen? Die Antwort aus dem Fürther Rathaus ist eindeutig und lautet Ja. Bürgermeister Volker Oehlenschläger formuliert es so: „Alle durchgeführten Maßnahmen stehen vollständig im Einklang mit Recht und Gesetz.“ Zudem würden sie dem von der Gemeindevertretung verabschiedeten Bebauungsplan entstammen.

Den Auftrag für die Arbeiten erteilte die Hessische Landgesellschaft in Mörfelden-Walldorf (HLG) im Einvernehmen mit der Gemeinde. Mit der Umsetzung wurde ein Umweltbüro beauftragt, das die Nisthöhlen verschloss.

Das sagt Fürths Bürgermeister Oehlenschläger

Dazu schreibt Oehlenschläger: „Die Arbeiten wurden schon am 10. Januar begonnen, da damals davon ausgegangen wurde, dass die Rodung der Bäume noch vor dem 28. Februar erfolgt. Die gewählten Verschlussarten sind fachlich anerkannt und wurden fachgerecht durch Fachpersonal angebracht.“ Die Rodungen wurden allerdings verschoben, doch habe keine Veranlassung bestanden, die Verschlüsse zu entfernen, „da der notwendige Strukturersatz bereits am 8., 24. und 29. Januar realisiert wurde“.

Für die höhlen- und nischenbrütenden Vogelarten sowie Fledermäuse, die in Baumhöhlen brüten, hätte es zu Beginn der Brutperiode „hinreichend Ersatzquartiere und Ersatznistmöglichkeiten“ gegeben.

Weshalb Oehlenschläger die Verbotstatbestände des Paragrafen 44 als nicht erfüllt ansieht. Heißt: Die Arbeiten wurden nicht in der Brutzeit vorgenommen; außerdem dienten die Höhlenstrukturen nicht als Überwinterungsquartier.

Fürths Bürgermeister Volker Oehlenschläger kann die Kritik der Naturschutzverbände nicht nachvollziehen. Foto: Katrin Oeldorf
Fürths Bürgermeister Volker Oehlenschläger kann die Kritik der Naturschutzverbände nicht nachvollziehen.

„Vermutungen, Verdächtigungen“

Vom Rechtlichen abgesehen ist der Rathauschef auch empört über das Vorgehen der Verbände: „Warum zu keiner Zeit Rücksprache mit der Gemeinde oder der HLG geführt wurde, ist für uns vollkommen unverständlich, denn dass die Arbeiten von Fachpersonal durchgeführt wurden, sollten die Beschwerde führenden Experten der Umweltorganisationen erkannt haben.“

Wütend macht ihn auch, dass hier „mit Vermutungen und Verdächtigungen“ gearbeitet werde. Wer das tue, agitiere und stelle sich seiner Meinung nach ins Abseits: „Aber mit Vermutungen und Unterstellungen zu arbeiten, gehört heutzutage anscheinend in die ,Trickkiste‘ der Öffentlichkeitsarbeit von geneigten Personengruppen. Wir als Gemeinde können solch ein Vorgehen nicht nachvollziehen.“

Das kommuniziert er im Namen der Verwaltung, die weiterhin ihre Aufgaben „nach Recht und Gesetz“ für die Bürger erledige und die Beschlüsse der Gemeindevertretung ausführe. Im Gespräch mit der OZ kritisiert er zudem die geäußerten Vermutungen als „alles andere als verständlich, missbilligend und leider denunziatorisch.“ Abschließend bemerkt er: „Ich persönlich kann die Vorgehensweise seitens der Protagonisten nicht nachvollziehen und habe auch kein Verständnis mehr dafür.“