Gorxheimertal

Was mache ich, wenn ich ein Tier überfahren habe?

Nachdem in Gorxheimertal ein Hund überfahren und tödlich verletzt wurde, fragen sich viele Menschen, wie man in so einer Situation richtig reagiert.

Ein Warnschild steht am Rand einer Straße. Symbolbild: Pixabay Foto: pixabay
Ein Warnschild steht am Rand einer Straße. Symbolbild: Pixabay

Gorxheimertal. Es kann so schnell gehen: Ein Tier rennt auf die Straße, der Autofahrer kann nicht rechtzeitig bremsen und plötzlich kommt es zur Kollision. Wer jetzt weiterfährt, begeht eine Straftat und entfernt sich unerlaubt von der Unfallstelle.

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"Das wird mit einer Strafe geahndet", erklärt Bernd Hochstätter, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Südhessen, auf Nachfrage der Redaktion. "Wer alles richtig macht und sich angemessen verhält, muss wahrscheinlich nicht mit Konsequenzen rechnen." Was bedeutet das konkret?

Unfall mit Haustieren, wie Hund oder Katze

"Wenn man ein Tier anfährt, bleibt man eine angemessene Zeit, also 15 bis 20 Minuten, an der Unfallstelle", sagt Hochstätter weiter. Etwa, um den Unfallort abzusichern. Hierzu müssen der Warnblinker am Auto eingeschaltet und das Warndreieck am rechten Fahrbahnrand aufgestellt werden - innerorts rund 50 Meter, auf Landstraßen 100 Meter und auf Autobahnen 150 bis 400 Meter entfernt.

Wer es sich zutraut, kann das Tier mit Handschuhen anfassen und neben die Fahrbahn legen. "So verhindert man, dass andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden oder ein weiteres Mal über das Tier fahren", so Hochstätter.

Übrigens: Einmalhandschuhe befinden sich in jedem Verbandskasten.

Wenn sich in dieser Zeit der Besitzer des Tieres an der Unfallstelle einfindet, sollten laut Hochstätter immer die Personalien ausgetauscht werden. "Egal, ob man nun am Unfall schuld war oder nicht." Dann - oder wenn sich kein Besitzer zu erkennen gibt - sollte die Polizei unter 110 verständigt werden. Die Mitarbeiter kümmern sich darum, dass das Tier ordnungsgemäß abgeholt wird, nehmen die Personalien des Verursachers auf und kontaktieren den Tierbesitzer.

Dies natürlich nur, wenn das Tier entsprechend gekennzeichnet ist. Deswegen appelliert Hochstätter: "Lassen Sie Ihre Haustiere unbedingt chippen. Das macht es in diesen Fällen einfacher und der Halter bleibt beim Verschwinden seines Hundes oder seiner Katze nicht im Unklaren, wo er oder sie sich befindet und was passiert ist." Sollte das Tier nicht zuzuordnen sein, holt es der zuständige Bauhof der Gemeinde oder der Stadt ab und entsorgt den Tierkadaver fachgerecht.

Unfall mit Wildtieren

Gerade im Odenwald kommt es in der dunklen Jahreszeit oder in der Dämmerung immer mal wieder vor, dass ein Reh oder ein Wildschwein vor das Auto läuft. Auch dabei gilt die Devise: anhalten, Unfallstelle absichern, Polizei anrufen. "Alternativ kann auch der zuständige Jagdpächter verständigt werden. Wer die Kontaktdaten nicht zur Hand hat, kann natürlich immer die Polizei anrufen und wir informieren den Jagdpächter", sagt Hochstätter. Schließlich sei ein Wildunfall meldepflichtig.

Zudem sei ein Anruf bei der Polizei besonders wichtig, falls ein Wildtier angefahren wurde und es wieder zurück in den Wald rennt. "Dann müssen wir davon ausgehen, dass es teils schwere Verletzungen hat." Der Jagdpächter könne so nach dem Tier suchen und es gegebenenfalls von seinem Leid erlösen.

Unfall mit Kleintieren

Wer ein Kleintier wie etwa einen Frosch, Igel oder ein Eichhörnchen totfährt, könne ebenfalls die Polizei informieren. Jedoch, so herzlos es klingen mag, "stellen Kleintiere in der Regel keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar".

Verhaltenstipps, um Unfälle zu vermeiden

"Wer sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung hält, kann schon viel dazu beitragen, dass ein Unfall erst gar nicht passiert", sagt Hochstätter.

Rennt ein Wildtier auf die Straße, sollte der Autofahrer zuerst abblenden, dann hupen und schließlich bremsen. Lässt sich ein Zusammenstoß nicht mehr vermeiden, sollte der Fahrer das Lenkrad gut festhalten und eine kontrollierte Vollbremsung einlegen.

Aber: Laut Hochstätter sollte man auf keinen Fall im Slalom fahren, um einem Tier auszuweichen. "Das führt im schlimmsten Fall zu einem Unfall mit einem anderen Verkehrsteilnehmer."

Wer zahlt bei einem Schaden am Auto?

Bei einem Unfall mit Hund oder Katze gilt: "Entdeckt der Unfallbeteiligte einen Schaden an seinem Fahrzeug, kommt in der Regel die Haustierhaftpflichtversicherung des Halters dafür auf", teilt Hochstätter mit.

Bei einem Wildunfall zahlt in der Regel die Voll- oder Teilkaskoversicherung den entstandenen Schaden am Auto. "Zur Einreichung benötigt man eine Bescheinigung der Polizei", erklärt Hochstätter. Deswegen sei es in diesem Fall unerlässlich, die Polizei zu informieren.