Afrikanische Schweinepest

ASP: Lockerungen in Laudenbach, Hemsbach und Weinheim-Sulzbach

Zwar bleiben die Sperrzonen bestehen, jedoch wird das Kerngebiet westlich der A5 aufgehoben. Welche Lockerungen für Hundebesitzer und Landwirte ab Donnerstag in Kraft treten.

Auch Viehgitter (hier an der L 3110 bei Hemsbach an der Zufahrt zum Wasserwerk) sind ein Baustein im Kampf gegen die ASP. Sie sorgen dafür, dass größere Tiere wie Wildschweine nicht queren, Fahrzeuge aber problemlos passieren können. Foto: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Auch Viehgitter (hier an der L 3110 bei Hemsbach an der Zufahrt zum Wasserwerk) sind ein Baustein im Kampf gegen die ASP. Sie sorgen dafür, dass größere Tiere wie Wildschweine nicht queren, Fahrzeuge aber problemlos passieren können.

Hemsbach/Laudenbach. Der Rhein-Neckar-Kreis hat mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) alle Hände voll zu tun. Wie das Landratsamt in einer Pressemitteilung berichtet, bleiben die bisherigen Sperrzonen bestehen, jedoch wird das Kerngebiet westlich der A5 bei Laudenbach, Hemsbach und Weinheim-Sulzbach aufgehoben. Das bedeutet im Detail, dass in diesem Bereich das Jagdverbot entfällt. Zudem müssen Hunde in der Sperrzone II nur noch in Wäldern und Wingerten angeleint werden und für Landwirte ist das Einholen der Ernte ist nicht mehr genehmigungspflichtig. Entsprechende Maßnahmen sind künftig lediglich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Diese neuen Regeln treten ab Donnerstag, 17. April, in Kraft.

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