Fällt die Kinderbetreuung aus, sollen Eltern weniger zahlen
Für Eltern bisher ein leidiges Thema: Sie bringen ihr Kind in den Kindergarten und die Betreuung fällt aus. Zahlen müssen sie dennoch.
Während der Corona-Pandemie gab es bei Schließungen oder bedingten Kürzungen eine Regelung, die jedoch zum 31. August 2022 endete. Jetzt nimmt die Kommune einen erneuten Anlauf. Der Verwaltungsausschuss befürwortete den Vorschlag, der mit den Trägern (Kirchen und Organisationen wie AWO) und den Eltern abgestimmt wurde, wie der Bürgermeister Ralf Gänshirt in der Sitzung am vergangenen Mittwoch mitteilte. Jetzt ist der Gemeinderat am Zug. Entschieden werden soll dies in der Sitzung am kommenden Dienstag.
So soll Regel bei Kürzungen der Öffnungszeiten aussehen
Kürzung der Öffnungszeit an bis zu zehn aufeinanderfolgenden Betreuungstagen, also in der Regel zwei Wochen: keine Erstattung der Gebühr
Kürzung der Öffnungszeit bei mehr als einer Stunde ab dem elften zusammenhängenden Betreuungstag: Kürzung des Beitrages entsprechend der Kürzung der Öffnungszeit ab dem 11. Tag
Schließung der Einrichtung für einen Tag: keine Erstattung der Gebühr
Schließung der Einrichtung ab dem zweiten zusammenhängenden Tag: volle Erstattung der Betreuungsgebühr ab dem 2. Tag
Offizielle Änderung der Öffnungszeit für einen Zeitraum, der nicht benannt wird: Dann erfolgt auch eine Kürzung der Gebühr bei Kürzung der Betreuung unter einer Stunde
Für jede Maßnahme ist die Information der Gemeinde im Vorfeld erforderlich. Die Gemeinde trägt das entstehende Elternbeitragsdefizit mit dem vereinbarten Prozentsatz, entsprechend der vertraglichen Regelung in der Betriebskostenvereinbarung, mit.
Jetzt ist der Gemeinderat am Zug
Laut GLH-Sprecherin Monika Maul-Vogt begleite diese Problematik die Gemeinde seit Jahren. Für sie sei es nur richtig, dass bei nicht eingehaltenen Verträgen die Eltern Geld zurückbekommen: „Für mich ist es problematisch, da wir nicht der Vertragspartner sind. Dennoch muss die Gemeinde am Ende die Kosten tragen.“ Maul-Vogt stimmte zu, mahnte jedoch eine bessere Informationspolitik der Kindertageseinrichtungen an, falls die Betreuung ausfalle. In der Vergangenheit sei dies nicht immer so gewesen. Sylvia Grüll, beratendes Mitglied der SPD, hätte lieber eine Pauschalregel gehabt statt der nun jetzt gefundenen komplexen Lösung. „Aber wir tragen den Konsens zwischen Eltern und Träger mit.“
Träger sind gegen pauschale Regel
Wie Bürgermeister Gänshirt hinzufügte, wollten die Träger genau diese pauschale Regel nicht. CDU-Gemeinderat Graf Ferdinand von Wiser hielt es ebenso für richtig, die Eltern zu entschädigen, wenn die Betreuung ausfällt. FDP-Gemeinderat Tobias Rell tat sich schwer mit dem Beschlussvorschlag und warnte vor einem weiteren Bürokratieaufbau: „Ich habe generell Probleme damit, denn die Gemeinde macht ihre Hausaufgaben, die Träger hingegen nicht. Ich stimme zu, weil es einen Konsens zwischen Eltern und Trägern gibt.“
"Wir behandeln hier die Symptome"
Das beratende Mitglied der FDP, Andreas Stadler, legte nach: „Wir behandeln hier die Symptome. Ursache ist doch das fehlende Personal. Warum wird nicht eine Person mehr eingestellt, die dann einspringen kann?“ Rathauschef Gänshirt hielt von diesem Vorschlag wenig: „Aber diesen geforderten Personalpuffer kann man doch gar nicht bezahlen. Wir in der Verwaltung übrigens auch nicht. Das Problem ist doch der bundesweite Fachkräftemangel. Am Ende würde Ihr Vorschlag bedeuten, dass die Eltern aufgrund des Mehrpersonals noch höhere Beiträge zu bezahlen hätten. Dies ist der völlig falsche Weg. Die Idee wundert mich, ist doch die FDP dafür bekannt, die Kosten im Augen zu behalten.“
Zustimmung zur Regelung kam abschließend auch von Susanne Johe-Kolb, beratendes Mitglied der Freien Wähler. Sie stimmte zu, obwohl das Ganze einen höheren Verwaltungsaufwand bedeute, den allerdings die Träger und nicht die Verwaltung zu tragen hätten.