Hirschberg: Jagdpächter fordern Leinenpflicht
Streitthema: Im Hirschberger Wald wurden in den vergangenen vier Wochen fünf Rehe durch Hundebisse getötet
Fünf tote Rehe in vier Wochen. Dr. Hans-Jürgen Kiefer ist fassungslos. Die Bilder gehen ihm nicht mehr aus dem Kopf. Kiefer, gemeinsam mit Martin Schmitt und Karl-Jürgen Bitzel Jagdpächter auf Hirschberger Gemarkung – in den Verantwortungsbereich fallen rund 600 Hektar Fläche, – kann seinen Unmut gar nicht mehr zurückhalten. Was geschieht da im Wald hinter dem Marbacher Hof? Wer hetzt hier regelmäßig das Wild und beißt es tot?
Die Antwort haben die Jagdpächter schnell parat. Unverantwortliche Hundehalter würden ihre Hunde im Wald frei laufen lassen. Treffen sie auf Wild, könne es schon mal zur Beißattacke und zum Kampf kommen. Die Folge: tote Rehe, teilweise abgenagt bis auf die Knochen. Aktuell seien es noch erwachsene Rehe, aber die Rehkitzzeit steht ja erst noch bevor. Deshalb machen die erfahrenen Jäger genau jetzt mobil und haben zunächst einmal Flyer an einigen Strommasten rund um den Marbacher Hof platziert. Darauf verweisen sie auf die Brut- und Setzzeit und fordern eine zeitlich begrenzte Leinenpflicht im Wald von 1. März bis 30. Juni.
Keine allgemeine Leinenpflicht
Eine allgemeine Leinenpflicht gibt es nämlich in Baden-Württemberg nicht – auch nicht im Wald. Die zuständige Stelle im Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises schreibt auf Nachfrage unserer Zeitung dazu: „Es ist gesetzlich untersagt, außerhalb einer befugten Jagdausübung Hunde in einem nicht befriedeten Gebiet außerhalb der Einwirkungsmöglichkeit der Hundebesitzer frei laufen zu lassen.“ Die „Einwirkungsmöglichkeit“ ist hier der entscheidende Passus. Bis wann hat ein Hundehalter nämlich noch die Möglichkeit, auf seinen Hund einzuwirken, und ab wann ist der Hund seinem Jagdtrieb ausgeliefert? Oft genug bekommen es die Hundehalter nicht einmal mit, wenn ihr frei laufender Hund mal für ein paar Minuten im Wald verschwindet und ein anderes Tier hetzt.
Und weiter schreibt das Landratsamt: „Grundsätzlich können die Kommunen als Ortspolizeibehörden für ihre Gemarkung oder Teile ihrer Gemarkung im Rahmen einer Polizeiverordnung eine Leinenpflicht erlassen oder die Untere Jagdbehörde kann für den Zeitraum der allgemeinen Schonzeit und den Zeitraum der Brut- und Aufzuchtzeit durch Allgemeinverfügung für bestimmte Gebiete ebenso eine solche Leinenpflicht verhängen. Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Leinenpflicht für das jeweils betroffene Gebiet im Hinblick auf eine dort festgestellte Gefahrenlage erforderlich und verhältnismäßig ist.“
Verbote müssen angemessen sein
Die Jagdpächter wollen mit ihrer Flyeraktion nicht nur Hundebesitzer und Spaziergänger im Wald für das Thema sensibilisieren, sondern auch die Kommune zum Handeln auffordern. „Es muss hier ganz einfach etwas passieren“, sagen Karl-Jürgen Bitzel und Martin Schmitt unisono. Einen Appell an die Hundehalter habe die Gemeinde Hirschberg bereits im Gemeindeblatt veröffentlicht. „Das ist uns aber zu wenig“, so Kiefer. Frank Besendorfer, Leiter des Hauptamtes bei der Gemeinde Hirschberg, sieht die rechtliche Lage ähnlich wie das Landratsamt. Auf Nachfrage unserer Zeitung heißt es hier: „Verbote müssen stets erforderlich und angemessen sein. Da das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz das Laufenlassen von Hunden ohne Leine auf den Bereich der Einwirkungsmöglichkeit beschränkt, ist bereits dadurch ein bestmöglicher Schutz der Wildtiere durch eine Verbotsnorm geschaffen worden. Daher muss die Einführung eines generellen Leinenzwangs im Wald gut abgewogen und auch mildere Mittel in Betracht gezogen werden.“
Besendorfer, der bestätigt, dass die Gemeinde Hirschberg mit den Jagdpächtern im regelmäßigen Austausch steht, macht aber auch klar, dass das „Wildernlassen“ von Hunden eine Straftat gemäß § 292 Absatz 1 Strafgesetzbuch sei, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden könne. Ganz wichtig: „Eine Anzeige muss nicht zwangsläufig durch die Gemeinde erfolgen. Auch die Jagdpächter oder Spaziergänger können Anzeige erstatten.“ Die Beweispflicht scheint schwer zu sein.
Leinenpflicht in Heddesheim
Wie gehen die Nachbarkommunen mit dem Problem um? Während in Weinheim bereits seit August vergangenen Jahres die Leinenpflicht in Angriff genommen werden sollte, aber bisher auch noch nichts passiert ist, hat man in Heddesheim Nägel mit Köpfen gemacht. So hat die Verwaltung seit geraumer Zeit für verschiedene Gebiete eine Leinenpflicht für Hunde erlassen – unter anderem in den Schäffertswiesen, dem an den Golfplatz angrenzenden Gebiet und rund um den Badesee. Silke Schmidt von der Gemeinde Heddesheim dazu: „Wir haben das zeitnah umgesetzt, weil es immer mehr Beschwerden über frei laufende Hunde gab.“ Als Ausgleich hat man in Heddesheim Ende April eine 1400 Quadratmeter große Hundewiese freigegeben, wo Hundehalter die Möglichkeit haben, in einem geschützten Bereich ihre Hunde frei laufen zu lassen.
Die Jagdpächter in Hirschberg hoffen, mit ihrer Aktion jetzt ebenso auf offene Ohren zu stoßen und dass das Thema noch mehr in den Gemeinderat getragen wird. Es soll schließlich auch niemals zum Äußersten kommen. Denn laut § 49 des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes dürfen jagdausübungsberechtigte Personen in ihrem Jagdbezirk Hunde, die erkennbar Wildtieren nachstellen und diese gefährden, mit schriftlicher Genehmigung der Ortspolizeibehörde im Einzelfall sogar töten.
Diese Situation gilt es von allen Seiten unbedingt zu vermeiden. Der gegenseitige Respekt muss über allem stehen. Im Idealfall sollen beide Seiten den Hirschberger Wald für ihre Zwecke nutzen können.