Weinheim

Nach Anschlagsplänen auf Synagoge: Anklage gegen Weinheimer (18) erhoben

Der 18-Jährige plante gemeinsam mit einem 25-Jährigen, einen islamistisch motivierten Terroranschlag auf eine jüdische Einrichtung entweder in Heidelberg oder in Frankfurt zu verüben, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Für ihren Anschlag sollen die beiden Tatverdächtigen entweder die Heidelberger Synagoge oder jüdische Einrichtungen in den Fokus genommen haben. Foto: Philipp Rothe
Für ihren Anschlag sollen die beiden Tatverdächtigen entweder die Heidelberger Synagoge oder jüdische Einrichtungen in den Fokus genommen haben.

Verabredung zum Mord: So lautet einer der Tatvorwürfe der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen einen 18-jährigen Deutschtürken aus Weinheim. Gemeinsam mit einem 25-Jährigen aus Bad Friedrichshall soll er geplant haben, einen islamistischen Terroranschlag auf jüdische Einrichtungen in Heidelberg oder Frankfurt zu verüben.

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Anklage gegen drei Tatverdächtige

Nun hat die Staatsanwaltschaft gegen drei Tatverdächtige Anklage bei der Jugendkammer des Landgerichts Heilbronn erhoben. Dessen Pressesprecher Lutz Hils erklärt auf Anfrage, dass zunächst in einem Zwischenverfahren geprüft werden müsse, ob die Beweislage ausreiche, um ein Hauptverfahren zu eröffnen. Sollte die Antwort „ja“ lauten, lässt das Landgericht die Anklage zu. „Im Zuge dessen wird auch über die Fortdauer der Untersuchungshaft entschieden“, so Hils.

Im Detail wirft die Staatsanwaltschaft dem 25-Jährigen die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor, dem 18-Jährigen sowie einem weiteren 25-Jährigen, ihm dabei geholfen zu haben. Sowohl dem Mann aus Bad Friedrichshall als auch dem Weinheimer wird außerdem die Verabredung zum Mord zur Last gelegt.

Wie konkret diese Planungen bereits gediehen waren, dazu kann sich Staatsanwaltschaftssprecherin Stefanie Ruben mit Blick auf das Verfahren nur vage äußern. Sie verrät aber auf Anfrage der WN/OZ: „Es gab noch keinen genauen Zeitpunkt, wann die Tat verübt werden sollte.“ Wie konkret die Absprachen im Detail waren, muss im Rahmen der Hauptverhandlung geklärt werden.

Detaillierter äußerte sich das Landeskriminalamt Stuttgart nach der Festnahme im Mai in einer Pressemitteilung. So sollen sich die beiden Tatverdächtigen unter anderem über einen möglichen Messerangriff auf Besucher der Heidelberger Synagoge ausgetauscht haben. Wörtlich hieß es dazu in einer Mitteilung des Landeskriminalamts Stuttgart: "Als beabsichtigtes Ziel wurde die Tötung von einem oder mehreren Besuchern beim Angriff auf die Synagoge mit einem anschließenden Märtyrer-Tod besprochen, bei dem sich beide Personen von Einsatzkräften erschießen lassen wollten."

Aus Gründen der Verfahrensökonomie werden die Verhandlungen beim Landgericht Heilbronn gebündelt. Da der Weinheimer Tatverdächtige erst 18 Jahre alt ist, wurde die Anklage bei der Jugendkammer erhoben. Für die beiden 25-Jährigen kommt eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht nicht infrage, so Ruben.

Über die Türkei nach Syrien

Während sich die Beweislast gegen den 18-jährigen Weinheimer auf Chatverläufe zu stützen scheint, ist über die terroristischen Aktivitäten des 25-Jährigen mehr bekannt. So erklärt die Staatsanwaltschaft, dass dem Deutschen aus Bad Friedrichshall vorgeworfen wird, am 1. April von Stuttgart aus nach Istanbul geflogen zu sein, wo er zu mehreren Personen Kontakt aufgenommen haben soll, um seine Schleusung nach Syrien in die Wege zu leiten. Dies soll er in der Absicht getan haben, nach Syrien weiterzureisen und sich dort islamistischen Kämpfern anzuschließen. „Zu dieser Weiterreise nach Syrien kam es letztlich nicht“, so die Staatsanwaltschaft.

Der 25-jährige Gehilfe, ebenfalls ein deutscher Staatsangehöriger aus dem Raum Heilbronn, soll den 25-jährigen Haupttäter dadurch bei seinem Vorhaben unterstützt haben, dass er ihn mit dem Auto zum Stuttgarter Flughafen gefahren hat, wobei er Kenntnis von den Plänen des 25-jährigen Haupttäters gehabt habe. Der 18-jährige Weinheimer, mit dem sich der 25-jährige Haupttäter seit spätestens November regelmäßig über Chats über seine geplante Ausreise ausgetauscht habe, soll dem Haupttäter angeboten haben, seinen Flug zu finanzieren. Des Weiteren habe er ihn über die Modalitäten einer Ausreise beraten.

Der 18-Jährige befindet sich in dieser Sache in Untersuchungshaft. Der 25-jährige Haupttäter befindet sich in einem anderen Verfahren wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlags zum Nachteil eines Polizeibeamten in Bad Friedrichshall in Untersuchungshaft.

Denn als Polizisten im Mai die Wohnung des jungen Mannes aus Bad Friedrichshall durchsuchten, attackierte dieser die Ordnungshüter mit einem Messer. Früheren Angaben zufolge warf der 25-Jährige aus kurzer Distanz ein Messer auf einen 27-jährigen Polizisten, verfehlte ihn aber. Daraufhin ging er mit zwei Messern auf den Beamten los. Dieser konnte den Mann mit Schüssen in Arme und Beine stoppen. Der Angeklagte wurde dabei verletzt, der Beamte blieb unverletzt.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart erwirkte gegen den mutmaßlichen Angreifer Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten Totschlags und des besonders schweren Falls des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte.