Psychiater-Prozess: Facharzt verteidigt sich gegen fast alle Vorwürfe
Im Mittelpunkt des zweiten Prozesstages standen die Aussagen des Angeklagten, der fast alle Vorwürfe gegen ihn bestreitet.
Es sind ungewöhnliche Szenen, die sich am Donnerstag im Mannheimer Landgericht abspielen. Als der angeklagte Psychiater beim zweiten Prozesstag den Saal betritt, bricht im Zuschauerraum Applaus aus. Der 49-Jährige erwidert den Beifall, indem er mit den Händen ein Herz auf der Anklagebank in Richtung der Zuschauer formt. Der Sitzungssaal ist voll von Ex-Patienten des Facharztes, dem während seiner Tätigkeit in Weinheim unter anderem gewerbsmäßiges Verschreiben von Betäubungsmitteln zur Last gelegt wird. Manche Zuschauer müssen vom Vorsitzenden Richter Olaf Rinio aus dem Saal gebeten werden, weil die Plätze nicht ausreichen. Sein Ton wird später schärfer. Als während der Verhandlung erneut applaudiert wird, ruft er zur Ordnung auf: „Das wird nicht geduldet. Wir sind hier nicht auf dem Fußballplatz.“
Im Mittelpunkt des zweiten Prozesstages standen die Aussagen des Angeklagten, der fast alle Vorwürfe gegen ihn bestreitet. Dem Facharzt wird zur Last gelegt, in fast 300 Fällen Patienten auf deren Wunsch Betäubungsmittel, vorwiegend Cannabis, verschrieben zu haben, ohne dass es eine medizinische Rechtfertigung dafür gegeben habe. Ab einem gewissen Zeitpunkt soll er sich dafür bezahlen lassen haben. „Ich hoffe, ich kann im Laufe des Verfahrens nicht nur mich, sondern auch meine Patienten rehabilitieren“, so der Psychiater.
Gutachter befangen?
Bevor er dazu Gelegenheit bekam, lehnte Richter Rinio jedoch zwei Anträge ab, die Rechtsanwalt Christian Kunath am ersten Prozesstag gestellt hatte. Einer war ein Befangenheitsantrag gegen zwei Sachverständige, die in ihrem Gutachten befanden, dass die Verschreibungen nicht medizinisch indiziert waren. Die Verteidigung kritisierte, dass die Fachleute ihre Kompetenzen überschritten hatten und in ihrer Bewertung immer wieder in eine ermittelnde Rolle geschlüpft waren. Richter Rinio sah dies als unbegründet an.
Dann gab es noch einen Antrag auf die Herausgabe des Laptops des Psychiaters. Er wurde im Rahmen einer Razzia in seiner Praxis konfisziert. Jedoch sollen sich auf dem Gerät, so der Angeklagte, für den Prozess wichtige Patientendaten befinden. Der Vorsitzende Richter erklärte hierzu, dass die Dateien von der Polizei auf USB-Sticks gespeichert worden seien und einer davon auch an die JVA Mannheim, in der sich der 49-Jährige in Untersuchungshaft befindet, geschickt worden sei. Der Angeklagte sagte jedoch, er hat den Datenträger nie bekommen.
In seinen Angaben zu seiner Person zeichnete der Psychiater das Bild einer zerrütteten Familie, die in kürzester Zeit mehrere harte Schicksalsschläge erleiden musste. Dabei handelte es sich auch um die Tode von nahen Familienangehörigen. Eine Zerreißprobe, der seine Ehe nicht standgehalten habe. Plötzlich habe sich der Facharzt in der Rolle eines alleinerziehenden Vaters zweier Kinder wiedergefunden. Parallel habe sich die Arbeit gestapelt. Seit er die Praxis in Weinheim übernommen hatte, war die Zahl seiner Patienten auf 1400 Menschen pro Quartal gewachsen. Laut Staatsanwalt Konheiser kamen sie aus dem ganzen Bundesgebiet zu ihm.
Ich hoffe, ich kann im Laufe des Verfahrens nicht nur mich, sondern auch meine Patienten rehabilitieren - Angeklagter Facharzt
Die Schicksalsschläge, die Überarbeitung und das Dasein als Alleinerziehender: „Es war eine extreme Belastung“, so die Einlassung des 49-Jährigen. „Der Papierkram blieb liegen.“ Er betonte, dass natürlich eine ausführliche Anamnese, also das Erfragen und die Aufzeichnung der Leidensgeschichte des Patienten, stattgefunden habe, bevor er ihnen Rezepte verschrieb. Meist jedoch handschriftlich oder in den Laptop getippt, auf dessen Herausgabe die Verteidigung pochte.
Der Psychiater wehrte sich vehement gegen die Auffassung von Staatsanwalt Konheiser, der ihm absprach, der richtige Facharzt für ADHS- oder Suchterkrankte zu sein. Diese Krankheiten hatte der Angeklagte in einigen Fällen diagnostiziert und manchen anschließend synthetische Stimulanzien beziehungsweise Opioide verschrieben. In seinen Angaben zur Person legte er deshalb minutiös seine Laufbahn dar, die auch die Behandlung von Intensivpatienten mit opiathaltigen Schmerzmitteln beinhaltete. Und die Behandlung von Aufmerksamkeitsstörungen fielen ohnehin absolut in den Fachbereich eines Psychiaters.
Das wird nicht geduldet. Wir sind hier nicht auf dem Fußballplatz - Richter Olaf Rinio
Dann widmete er sich dem Vorwurf, Cannabis-Rezepte mitsamt entsprechender Bescheinigung über die Fahrtauglichkeit des Patienten mit Bargeld in Höhe von nicht unter 1500 Euro bezahlen lassen zu haben. „Ich habe mich persönlich weder durch Bargeld noch durch Abrechnungen bereichert“, beteuerte der 49-Jährige. Das Gegenteil sei der Fall gewesen. Nach seinen Angaben habe er sogar wiederholt Regressforderungen der Krankenkassen bezahlen müssen. „Es hat sich offensichtlich ohne mein Wissen oder Zutun ein Vermittlungssystem für Termine bei mir gebildet“, erklärte der Psychiater. Dabei könnte ein Freund von ihm involviert gewesen sein, der gelegentlich als Sicherheitsmann in der Praxis fungiert hatte. Dort sei es in der Coronazeit zu Prügeleien zwischen Patienten gekommen.
Dem Einsatz von Cannabis im Allgemeinen sei der Psychiater zunächst sogar sehr skeptisch gegenübergestanden. Nach der Auseinandersetzung mit diversen Studien und Behandlungserfolgen bei den eigenen Patienten, beispielsweise bei Depressionen, habe sich das geändert. „Klassische Medikamente haben oft Nebenwirkungen wie Gewichtszunahme, Potenzstörungen oder Hautveränderungen“, führte der Facharzt aus. Die mündigen Patienten von heute wollten jedoch eine nebenwirkungsarme Behandlung. Cannabis sei hier eine wirksame Behandlungsmöglichkeit.
Dopplungen im System
Dass wiederholt Höchstdosierungen überschritten worden seien, sei ein Fehler auf dem Papier. So führte der Psychiater aus, dass er oftmals ein neues Rezept habe ausstellen müssen, weil die verschriebene Cannabissorte nicht in der Apotheke verfügbar gewesen sei. Im System sei es dann zu Dopplungen gekommen, obwohl der Patient nur einmal Gras erhalten habe. Den eigenen Drogenkonsum gestand der Facharzt jedoch. Bei der Razzia in seiner Praxis hat das LKA zwei LSD-Trips und 46 Gramm MDMA (3,4-Methylendioxy-N-methylamphetamin) gefunden. „Es war eine Selbstoptimierung, vielleicht auch Selbsttherapie, um auszugleichen, was geschehen ist.“ Was geschehen ist, das wollte auch Richter Rinio genauer wissen und konfrontierte den Psychiater mit einzelnen Tatvorwürfen. Der Facharzt stellte jedoch fest, dass er für eine Aussage sensible Details über seine Patienten preisgeben müsste. Er beantragte deshalb den Ausschluss der Öffentlichkeit. Rinio gab dem statt. Damit musste auch die Presse den Saal verlassen.